Verbraucherzentrale: Nachbesserung bei Anti-Spam-Regelung notwendig

Seit gestern können Nutzer sich gegen unverlangte Werbemail zur Wehr setzen, zumindest theoretisch. Nutzer können nämlich nur über den Umweg Verbraucherzentrale oder über andere klagefähige Verbände klagen.

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Von
  • Monika Ermert

Seit gestern können Nutzer sich gegen unverlangte Werbemails zur Wehr setzen, zumindest theoretisch. Das in Kraft getretene Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) führt auch unverlangte Email-Werbung als unzumutbare Belästigung auf. Der Haken dabei ist, dass Nutzer nur über den Umweg Verbraucherzentrale oder über andere klagefähige Verbände klagen können. Internet Service Provider können immerhin auf der Basis des Paragraphen 92 des neuen Telekommunikationsgesetzes (PDF) Daten mit Spam-geplagten Kollegen aus dem Ausland austauschen. Ein eigenes Klagerecht haben Accessprovider, bei denen viele Beschwerden von Kunden landen, nicht. "Es muss noch nachgebessert werden," sagt Michael Bobrowski, Referent für Telekommunikation, Post und Medien beim Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin.

Bobrowski meint, die deutsche Opt-In-Regelung im UWG mache ohne bessere Sanktionsmöglichkeiten noch wenig Sinn. Die Verbraucherzentralen fordern daher schon seit längerem, dass der Spam-Versand wenigstens als Ordnungswidrigkeit bestraft und mit einem entsprechenden Bußgeld belegt werden kann. Außerdem fehle es an einer zentralen Sammelstelle, so Bobrowski. Erste Vorstöße, doch noch eine wirksamere gesetzliche Handhabe gegen Spam zu bekommen, gibt es zwar bei beiden großen Parteien, beide sind allerdings noch im Entwurfsstadium. Überlegungen, ein zentrales Informationsportal für Spam-Opfer zu bieten -- nicht allerdings eine zentrale Beschwerdestelle wie in anderen Ländern -- wurden kürzlich bei einem Gespräch zwischen den verschiedenen beteiligten Ministerien, Verbänden und Verbraucherschutzzentralen erörtert.

Noch sei nicht absehbar, wie viele Beschwerden tatsächlich bei den Verbraucherschutzzentralen und anderen Institutionen landeten, sagte Bobrowski. In Ländern mit zentralen Beschwerdestellen geht diese Zahl schnell in die Hunderttausende. Allerdings gebe es schon jetzt eine gewisse Resignation darüber, dass die Verfolgung von Spammern außerhalb Europas schon an formalen Dingen scheiterten. Die Idee internationaler Abkommen, die bei der ITU-Konferenz in Genf diskutiert wurde, sei daher nur zu begrüßen, sagte Bobrowski. Die deutsche Beteiligung an der Anti-Spam-Konferenz in Genf war allerdings mehr als verhalten. Anders als beim OECD-Treffen im Februar war keines der deutschen Ministerien offiziell vertreten. (Monika Ermert) / (anw)