Datenschutz: Metas Business-Tools unter juristischem Beschuss

Aussicht auf Schadenersatz: Metas Trackingpraxis könnte Millionen Nutzer zu Klägern machen.

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(Bild: Tada Images/Shutterstock.com)

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Auf den US-Konzern Meta rollt möglicherweise eine Klagewelle zu, die den Profit der europäischen Ableger der Meta-Plattformen Facebook und Instagram empfindlich schmälern könnte. In den letzten Monaten mehrten sich deutsche Gerichtsurteile, die Metas Datensammelei auf fremden Websites zum eigenen Vorteil als rechtswidrig erklären. Stets geht es dabei um die Meta-Business-Tools.

Diese vom Konzern bereitgestellten Werkzeuge tragen Namen wie Meta-Pixel, Facebook-SDK, Offline-Conversions oder Social Plug-ins. Website-Betreiber können sie in ihre Seiten einbauen, um beispielsweise den Erfolg von Anzeigenkampagnen auf Facebook zu messen oder Nutzer auf der Site zu tracken. All die von den Tools außerhalb von Meta erfassten Daten landen auf Meta-Servern und dienen dort der Profilbildung, um stärker personalisierte Werbung auszuspielen sowie Retargeting zu ermöglichen, also das Wiederansprechen möglicher Kunden auf anderen Websites.

US-Clouds, EU-Recht und Datenschutz

Kritiker monieren seit Jahren, dass Meta für diese von den meisten Nutzern wohl unbemerkte Verhaltensschnüffelei über viele Websites hinweg eigentlich eine informierte Einwilligung jedes Nutzers nach Art. 6(1) a DSGVO einholen müsste. Der US-Konzern wälzt dagegen die Verantwortung dafür in den Nutzungsbedingungen der Tools auf die Website-Betreiber ab. Immer mehr deutsche Gerichte halten dies nicht nur für rechtswidrig, sondern sprechen den betroffenen Nutzern deshalb sogar einen Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO zu.

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