Google führt neue Markenrichtlinie in Europa ein

Ab dem 14. September wird es in den Richtlinien zu Googles Online-Werbedienst Unternehmen erlaubt, geschützte Begriffe in Anzeigen als Keywords zu verwenden.

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Der Internetdienstleister Google will zum 14. September für Europa eine neue Markenrichtlinie einführen. Darin wird es Unternehmen erlaubt, geschützte Begriffe als Keywords zu verwenden, wenn sie bei Google in Europa Online-Anzeigen schalten, teilte Stefan Tweraser mit, Landesdirektor des Unternehmens für Deutschland. Nach Googles bisherigen Maßgaben in Europa konnten Markeninhaber eine Beschwerde einreichen, um zu verhindern, dass bei der Eingabe ihrer eigenen Marke fremde Anzeigen geschaltet werden. Mit der neuen Markenrichtlinie passt der Internetdienstleister seine Vorgehensweise in Europa an die in den meisten anderen Ländern der Welt an.

Google reagiert damit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichthofs (EuGH) vom März zum Dienst Adwords. Der EuGH hatte bestätigt, dass es zulässig ist, wenn Anzeigenkunden auf Keywords bieten dürfen, die den Handelsmarken anderer Unternehmen entsprechen. Keywords lösen die Schaltung einer Anzeige aus, sobald ein Nutzer den Begriff in die Suchmaske bei Google eingibt.

Der EuGH bestand aber auch darauf, dass der Internetnutzer klar den Hersteller oder Anbieter der angepriesenen Ware beziehungsweise Dienstleistung erkennen können müsse. Google erläutert, es würden daher Anzeigen entfernt, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen. Sollte also ein ein Markeninhaber meinen, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er sich bei Google beschweren. (anw)