EU stimmt Ausbau von Autobahn 643 aus Gründen des Umweltschutzes nicht zu
Wegen unzureichender Ausgleichsmaßnahmen für ein Naturschutzgebiet will die EU-Kommission einen möglichen Ausbau der Autobahn 643 bei Mainz nicht akzeptieren.
(Bild: Stockr/Shutterstock.com)
- dpa
Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass sie derzeit dem Ausbau der A643 zwischen der Anschlussstelle Mainz-Gonsenheim und der Anschlussstelle Mainz-Mombach nicht zustimmen kann. Das geht aus einem Schreiben der Kommission hervor, das die Stadt Mainz veröffentlicht hat.
In dem Schreiben heißt es, vorgeschlagene Ausgleichsmaßnahmen seien unzureichend und würden den Flächenverlust im FFH-Gebiet nicht kompensieren. Auch seien Alternativen nicht ausreichend untersucht worden. FFH ist die Abkürzung für Fauna-Flora-Habitat und beschreibt Natur- und Landschaftsschutzgebiete.
Der Ausbau führt nach früheren Angaben der Stadt Mainz durch ein Naturschutzgebiet, das sowohl FFH-Gebiet als auch EU-Vogelschutzgebiet ist. Gegen die Erweiterung der A643 um zwei zusätzliche Fahrspuren durch das Naturschutzgebiet Mainzer Sand gab es immer wieder Protest. Die Stadt Mainz lehnt den geplanten Ausbau deutlich ab.
"Einzigartiges Schutzgebiet"
"Ich bin sehr glücklich darüber, dass die EU den Plänen zum sechsspurigen Ausbau der A 643 in der vorgelegten Form nicht zustimmen kann", sagte Janina Steinkrüger, Umwelt- und Verkehrsdezernentin der Landeshauptstadt Mainz, laut Mitteilung. "Der Mainzer Sand ist ein einzigartiges Schutzgebiet, dessen großer ökologischer Wert durch die Bewertung der EU erneut untermauert und bestätigt wird."
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Die EU schlage in ihrem Schreiben vor, dass die zuständigen Stellen miteinander in Kontakt treten, sagte sie. "Ich begrüße diesen Vorschlag ausdrücklich und möchte den aus Rheinland-Pfalz stammenden Bundesverkehrsminister ermuntern, solche Gespräche zu initiieren."
Wie das Verkehrsministerium in einer Reaktion auf diese Nachricht mitteilt, liegt eine Stellungnahme der Europäischen Kommission (EU KOM) zur A 643 (Mainzer Sand) der Autobahn GmbH des Bundes zwischenzeitlich vor. Die EU-Kommission gehe demnach davon aus, "dass eine 4+2-Variante (4-streifig mit temporärer Seitenstreifenfreigabe) eine geeignete Minimierung des Eingriffs auf das Schutzgebiet darstellt und die Umsetzung einer solchen Variante ohne Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung nach Artikel 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie zu ermöglichen wäre".
Eine Sprecherin des Ministeriums teilt mit, die Autobahn GmbH des Bundes habe "zwischenzeitlich eine weitere Lösung mit noch geringerem relevanten Flächenbedarf als bei der vorgeschlagenen 4+2-Variante untersucht. Als nächster Schritt wird nun die Kompatibilität der von der Autobahn GmbH des Bundes weiterentwickelten Variante mit der von der EU-Kommission geforderten Vermeidung der Beeinträchtigung von geschützten Lebensraumtypen geprüft, sodass auch hier keine Ausnahmegenehmigung mehr erforderlich wäre".
(fpi)