Flug über Festival: Urlauber auf Teneriffa droht Bußgeld von bis zu 225.000 Euro
Spanien geht besonders rigoros gegen illegale Drohnenflüge vor. Einem Urlauber auf der Insel Teneriffa könnte das jetzt teuer zu stehen kommen.
(Bild: Dmitry Kalinovsky/Shutterstock.com)
Ein illegaler Drohnenflug über einem Festival auf der Insel Teneriffa könnte einem Urlauber aus Großbritannien teuer zu stehen kommen. Da er weder über die nötige Pilotenlizenz noch über eine Versicherung und eine Fluggenehmigung verfügte, droht ihm nun ein Bußgeld in Höhe von bis zu 225.000 Euro, wie spanische Medien berichten.
Der Zwischenfall ereignete sich bereits am 15. Juli während einer gut besuchten maritimen Prozession, die Tausende von Schaulustigen anzog. Beim Virgen-del-Carmen-Festival im Hafen von Puerto de la Cruz versammeln sich Menschen am Hafenkai, um der Ankunft der Jungfrau beizuwohnen. Ihre Figur wird von Fischern auf eins der Boote getragen, wo die Prozession auf dem Wasser beginnt. Dies hatte offenbar auch der Tourist als schönes Videomotiv ausgemacht.
Zum Hotel zurückverfolgt
Polizeibeamte, die die Veranstaltung überwachten, entdeckten die nicht genehmigte Drohne im Flug und konnten den Betreiber schnell zum Hotel Las Águilas im oberen Teil der Stadt zurückverfolgen. Bei der Befragung gab der Tourist zu, dass er über keine Kenntnisse der spanischen Drohnen-Vorschriften verfüge und die Voraussetzungen nicht erfüllt. Die Drohne wurde beschlagnahmt und der Fall an Spaniens Luftfahrt-Sicherheitsbehörde AESA für ein Verfahren weitergeleitet, wie die Seite CanarianWeekly berichtet.
Während des Festivals waren laut Bericht nur drei Drohnen zum Fliegen zugelassen – zwei gehörten der Nationalpolizei für Sicherheitsüberwachung und eine für die offizielle Veranstaltungsberichterstattung. Der nicht genehmigte Flug wurde zudem als gefährlich eingestuft, da sich bei der Veranstaltung zahlreiche Menschen auf engstem Raum befanden.
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Spanien hat sehr hohe Bußgelder
In Spanien sind die Bußgelder deutlich höher als in Deutschland. In Deutschland sieht das Luftverkehrsgesetz Strafen von bis zu 50.000 Euro vor. Ab einem Gewicht von 250 Gramm oder bei Drohnen mit Kamera ist eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erforderlich, zudem muss ein EU-Kompetenznachweis vorliegen und unabhängig vom Gewicht ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zudem gelten viele Einschränkungen für Überflüge, über die sich Piloten vorab informieren müssen.
In der Schweiz können Bußgelder von bis zu 20.000 Schweizer Franken verhängt werden. Eine Haftpflichtversicherung ist für Drohnen ab 250 Gramm Gewicht erforderlich, und Piloten müssen mindestens 12 Jahre alt sein. Zudem ist die Flughöhe auf maximal 120 Meter festgelegt. Österreich sieht Strafen von bis zu 22.000 Euro und in extremen Fällen sogar Freiheitsstrafen bei besonders schwerwiegenden Verstößen vor. Für Fluggeräte ab 250 Gramm oder bei Drohnen mit Kameras ist eine Registrierung notwendig, außerdem grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung und das Mindestalter für Piloten beträgt 18 Jahre.
(mki)