Freitag: Druck auf Finanzpartner von Pornoseiten, Disney+ bald ohne Abozahlen

Durchsetzung von Jugendschutz + Abos weniger wichtig + Haftung von Hyperlinks + Größenrekord für Windturbine + Souveränität deutscher IT + Datenschutz-Podcast

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Mann schaut Porno an; Freitag: Erotikportal-Geldhahn, Disney-Abos, Hyperlink-Haftung, Windturbinen-Rekord, IT-Souveränität & Datenschutz-Podcast

(Bild: Shutterstock/Dmitri Ma)

Lesezeit: 8 Min.

Die deutschen Medienwächter wollen der gerichtlichen Sperre Pornhubs und Youporns Nachdruck verleihen. Denn diese kommen den Verpflichtungen zum Jugendschutz nicht nach. Deshalb sollen Zahlungen aller Nutzer gesperrt werden, um die Pornoplattformen dort zu packen, wo es weh tut: beim Geldbeutel. Die Finanzen sind auch wichtig für Unterhaltungskonzerne, aber die Zahl der Streaming-Abonnenten wird geschäftlich offenbar weniger aussagekräftig. Deshalb spart sich nach Netflix auch Disney+ bald die vierteljährlichen Updates der Abozahlen. Dabei muss sich das Wachstum von Disney+ nicht verstecken. Derweil geht es in einem Prozess gegen ein Content Delivery Network (CDN) um Verantwortlichkeiten im Internet. Zwar sind simple Hyperlinks auf Server Dritter laut BGH-Rechtsprechung keine "öffentliche Zugänglichmachung" der verlinkten Datei, doch das könnte sich ändern. Schon ein Link auf eine Datei eines fremden Servers könnte Haftung auslösen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Die Landesmedienanstalten wollen Finanzdienstleister dazu zwingen, Zahlungen an Erotikportale wie Pornhub und Youporn abzulehnen auch Zahlungen Erwachsener. Rechtsgrundlage ist der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz will den Porno-Anbietern nun Reichweiten und Einnahmen nehmen, um sie dazu zu bringen, beim Jugendmedienschutz einzulenken. Die Medienwächter der Länder gehen schon seit fünf Jahren gegen die Pornoseiten vor. Denn die Plattformen sollen Jugendschutz mit schärferen Alterskontrollen sicherstellen. Dem entgehen diese aber mit technischen Tricks wie etwa Spiegeldomains. Nachdem sich die Anbieter juristisch nicht zum Jugendschutz zwingen lassen, wollen deutsche Länder Zahlungen Erwachsener an Pornoseiten verhindern.

Zahlungen verzeichnet auch Disney für seine Streaming-Dienste, aber wird künftig in den vierteljährlichen Geschäftsberichten keine Abozahlen mehr nennen. Bislang meldet der Unterhaltungskonzern die Zahl der Mitglieder mindestens einmal pro Quartal. Doch mittlerweile werden Abozahlen und der erzielte Umsatz pro Nutzer zumindest für das finanzielle Ergebnis weniger relevant, erklärt Disney jetzt. Damit folgt das Unternehmen dem Beispiel von Netflix, denn der Streaming-Marktführer berichtet bereits seit Anfang dieses Jahres die Zahl der eigenen Abonnenten nicht mehr regelmäßig, sondern nur noch bei Erreichung besonderer Meilensteine. Beide Streaming-Anbieter begründen dies mit geringerer finanzieller Bedeutung der Abos: Disney+ folgt Netflix und nennt künftig auch keine regelmäßigen Abozahlen mehr.

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Ein Prozess gegen ein Content Delivery Network droht, bisherige deutsche Rechtsprechung zu Urheberrechtsfragen grundlegend zu ändern. Erstens könnte schon das Setzen eines Hyperlinks auf eine Datei, die auf einem Drittserver liegt, als "öffentliche Zugänglichmachung" eingestuft werden, was teure Haftung auslösen kann. Zweitens könnten Content Delivery Networks, die Webseiten Dritter spiegeln und gegen kriminelle Angriffe verteidigen, unter Umständen für Urheberrechtsverletzungen der Webseitenbetreiber haften. Das würde CDN-Dienste enorm verteuern. Der Bundesgerichtshof hat zwei einschlägige Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet. Dieser soll nun erklären, wie bestimmte Bedingungen dreier EU-Richtlinien auszulegen sind beim Urheberrecht: EuGH könnte deutsche Judikatur zu Hyperlinks umdrehen.

Das "SG 21-276 DD"-Windkraftwerk von Siemens Gamesa wird mit einer Leistung von 21,5 MW nicht mehr lange das größte der Welt sein. Das chinesische Unternehmen Dongfang Electric hat eine noch größere und mit 26 MW leistungsstärkere Windturbine entwickelt. Dabei handelt es sich um ein Offshore-Windkraftwerk mit gigantischen Ausmaßen. Allein ein Rotorblatt hat eine Länge von 153 m. Der Rotordurchmesser der Anlage mit drei Rotorblättern beträgt dann mehr als 310 m und ist in luftiger Höhe von 185 m an der Gondel aufgehängt. Der bisherige Spitzenreiter SG 21-276 DD von Siemens Gamesa, der sich in einem Test-Windpark Østerild an der Nordküste Dänemarks befindet, muss sich dann mit Platz zwei zufriedengeben: Rotordurchmesser weltgrößter Windturbine für Offshore-Windkraft beträgt 310 m.

Finnland führt bei souveräner IT-Infrastruktur in Europa, Deutschland folgt auf dem zweiten Platz: Das ist das zentrale Ergebnis des neuen Digital Sovereignty Index (DSI), in dem Nextcloud in über 50 Ländern den Eigenbetrieb von Software fürs File Hosting und Zusammenarbeit, Groupware, Kollaboration und Projektmanagement untersucht hat. Dabei erhielten die Länder einen DSI-Wert, Finnland zum Beispiel 64,5 und Deutschland 53,8. Der Durchschnitt aller EU-Länder lag bei 16,31. Nextcloud betont, dass Deutschland konsistente Werte einfährt, während viele Länder Stärken und Schwächen in bestimmten Kategorien haben. Allerdings zeigt die Studie auch, dass deutsche Behörden nach wie vor weitgehend von großen Technologieunternehmen abhängig sind: Deutsche machen souveräne IT, nur die Behörden sind von Big Tech abhängig.

Das Recht auf Auskunft gegenüber Unternehmen und Behörden über die eigenen, gespeicherten Daten ist eines der zentralen Betroffenenrechte in der DSGVO. Doch was, wenn bei der Auskunftsanfrage an ein Unternehmen Geschäftsgeheimnisse im Spiel sind? Dann prallen zwei schützenswerte Rechtsgüter aufeinander. Das erörtern wir im c't-Datenschutz-Podcast. Auch wenn es auf den ersten Blick wie ein Nischenthema wirkt, zeigt sich am Recht auf Auskunft exemplarisch das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Unternehmensinteressen. Denn Schutzrechte für Betroffene dürfen nicht ausgehöhlt, Geschäftsgeheimnisse aber auch nicht leichtfertig preisgegeben werden. Es braucht einen umsichtigen Ausgleich im Einzelfall, heißt es in der Auslegungssache 140: Grenzen des Auskunftsrechts.

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(fds)