Wie der US CLOUD Act das europäische Datenschutzdilemma verschärft
Microsoft kann nicht garantieren, dass europäische Daten vor einem Zugriff durch die USA sicher sind. Das entflammt erneut die Diskussion um US-Cloud-Dienste.
(Bild: Vanessa Bahr/heise Medien)
- Tobias Haar
Cloud-Dienste sind essenziell geworden in Unternehmen, Behörden und Organisationen. Viele dieser Dienste wie Microsoft 365, AWS oder Google Cloud stammen aus den USA. Das allein wäre rechtlich beherrschbar, gäbe es nicht den US CLOUD Act. Dieses Gesetz verändert die Regeln des transatlantischen Datenverkehrs tiefgreifend und steht häufig in einem Spannungsverhältnis zum europäischen Datenschutz.
Nach der DSGVO ist die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt – etwa durch Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission oder Standardvertragsklauseln. Der Europäische Gerichtshof erklärte in den Urteilen Schrems I (2015) und Schrems II (2020) die Datenübermittlungsabkommen Safe Harbor und Privacy Shield für ungültig, weil US-Gesetze wie FISA Section 702 und Executive Order 12333 einen wirksamen Schutz der Daten verhindern.
- Das Thema Datenschutz und US-Cloud-Anbieter beschäftigt Gerichte und Datenschützer schon seit Jahren. Nun befeuern die Aussage eines Microsoft-Managers und eine Entscheidung des EU-Datenschutzbeauftragten die Diskussion erneut.
- Technisch gibt es einige gute Ansätze für Datenschutz wie Microsofts EU-Datengrenze mit ausschließlicher Verarbeitung in der EU, Betreuung durch EU-Personal und Kontrolle über Verschlüsselungsschlüssel. Die Zugriffsmöglichkeit aus den USA besteht aber rechtlich weiterhin.
- Europa muss in Sachen Cloud unabhängiger werden. Das kann nur funktionieren, wenn Technik und Recht gemeinsam gedacht werden, nur dann entsteht echte digitale Resilienz.
US-Gesetze versus EU-Rechte
FISA Section 702 erlaubt US-Nachrichtendiensten, ohne richterliche Einzelanordnung Daten von Nicht-US-Bürgern im Ausland zu sammeln, sofern die Kommunikation über US-Anbieter läuft. Eine Benachrichtigungspflicht ist dabei in vielen Fällen ausgeschlossen. Executive Order 12333 ist eine Anordnung des Präsidenten, die globale Überwachung durch US-Geheimdienste erlaubt, einschließlich Erfassung per Unterseekabel, Satelliten oder Kooperationen mit anderen Behörden, mit nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle. Beide Regelwerke bieten Europäern keine wirksamen Rechtsbehelfe.
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