Gericht: Hessen als Börsenaufsicht nicht für Telekom-Verluste haftbar

Vom Kursverlauf enttäuschte Aktionäre der Deutschen Telekom können sich nicht beim Land Hessen schadlos halten.

vorlesen Druckansicht 30 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Vom Kursverlauf enttäuschte Aktionäre der Deutschen Telekom können sich nicht beim Land Hessen schadlos halten. Das Landgericht Frankfurt hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Klage eines Privatmannes aus Baden-Württemberg abgewiesen, der vom Land als zuständiger Börsenaufsicht Kursverluste von rund 20 000 Euro erstattet haben wollte. Der Mann habe nicht dargelegt, inwiefern die Börsenaufsicht ihre Pflicht verletzt haben soll, entschieden die Richter (Az.:2/4 O 435/02).

Der Kläger hatte vergeblich argumentiert, dass die Telekom-Aktien wegen der angeblich fehlerhaften Immobilienbewertung gar nicht zum dritten Börsengang im Jahr 2000 hätten zugelassen werden dürfen. Für seinen Schaden müsse das Land per Staatshaftung aufkommen. Das hessische Wirtschaftsministerium hielt dem entgegen, dass es lediglich die formalen Zulassungsvoraussetzungen und die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen müsse. Der Schutz einzelner Anleger vor Verlusten gehöre nicht zu den Aufgaben der Börsenaufsicht.

Das Ministerium sieht sich nach einer Mitteilung vom Donnerstag gut gerüstet für die weiteren Verfahren, die rund 70 Anleger im Mai dieses Jahres angestrengt hätten. Davon unberührt ist der millionenschwere Prozess mehrerer tausend Aktionäre vor dem Frankfurter Landgericht gegen die Telekom selbst, bei dem erstmals am 23. November über zehn Musterfälle verhandelt werden soll. (dpa) / (jk)