Exekutions-Voyeurismus als Online-Massenphänomen

Mehr als eine Million Internet-Surfer sollen inzwischen das Video von der Enthauptung einer US-Geisel im Irak heruntergeladen haben.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Es vergeht kaum ein Tag ohne grausame Nachrichten aus dem Irak: Fanatiker, die sich vor Polizeistationen und Rekrutierungsbüros der Sicherheitsbehörden in die Luft sprengen und Dutzende von Menschen mit in den Tod reißen; Entführungsopfer, die vor laufenden Kameras bedroht, gedemütigt und Einzelfällen von ihren Peinigern sogar getötet werden. Und die Welt schaut zu: Anders als westliche Fernsehstationen, die ihren Zuschauern die schlimmsten Bilder meist nicht zumuten, sind Exekutions- und Selbstmord-Videos im Internet aber frei zugänglich.

So betreibt beispielsweise Dan Klinker seit geraumer Zeit eine Web-Seite, die gespickt ist mit entsprechenden Videosequenzen. Folter, Enthauptungen, Erschießungen -- nahezu alle von politischen Extremisten in jüngster Vergangenheit im Bild dokumentierten Verbrechen bietet Klinker zum Download an. Das Snuff-Material zieht der in den Niederlanden lebende Klinker meist von islamistischen Propaganda-Websites. Wer mehr Perversitäten sehen will, bekommt dann für wenige US-Dollar Zugriff auf unzählige weitere Videos.

Klinker beruft sich dabei auf das US-Recht auf freie Meinungsäußerung und Berichterstattung, das die Verfassung der Vereinigten Staaten mit dem First Amendment garantiert. Klinkers Motto "Can You Handle Life?" zieht: Allein das neunminütige Video von Eugene Armstrong, einer im Irak verschleppten US-Geisel, der Terroristenführer Abu Musab al-Sarkawi Anfang der Woche eigenhändig den Kopf abgeschnitten haben soll, haben nach einem Bericht des San Francisco Chronicle inzwischen mehr als eine Million Internet-Surfer heruntergeladen. Insgesamt sechs von Klinker angemietete Server hätten einen Ansturm von 50.000 Besuchern pro Stunde bewältigen müssen.

Für Psychiater wie Dr. Mark Levy, Spezialist für die Bewältigung post-traumatischer Stress-Symptome an der University of California in San Francisco, ist dieses Verhalten allerdings erklärbar: "Voyeurismus ist ein menschlicher Charakterzug", sagt Levy, "er hilft uns, mit Dingen fertig zu werden, vor denen wir Angst haben." Aus ganz ähnlichen Gründen ziehe es die Leute auch in die Kinos, wo Action- und Horrorfilme ganz bewusst die Urängste des Menschen berührten. "In jedem von uns steckt ein Schaulustiger, das ist eine natürliche Reaktion", erklärt Levy.

Die deutschen Behörden stehen solchen Internet-Angeboten unterdessen kritischer gegenüber: Anfang 2002 hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf den Internet-Registrar Joker.com angewiesen, die Site von Klinker zu sperren. Das Angebot verstoße gegen Paragraph 131 des Strafgesetzbuches. Darin wird die Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewaltdarstellung unter Strafe gestellt. Kurze Zeit später wurde die Sperre im DNS aber wieder aufgehoben und Klinker durfte mit seiner Domain umziehen. (pmz)