Hartz IV-Software: Die Alternativen

Während Projekt-Insider sich sicher sind, dass die A2ll genannte Hartz-IV Software für das Arbeitslosengeld II nicht termingerecht fertig wird, sieht man dies bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg zumindest gegenwärtig noch anders.

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Von
  • Detlef Borchers

Während Projekt-Insider sich sicher sind, dass die A2ll genannte Hartz-IV Software für das Arbeitslosengeld II nicht termingerecht fertig wird, sieht man dies bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg zumindest gegenwärtig noch anders. Dort heißt es, dass der 18. Oktober nach wie vor der Zeitpunkt sei, an dem die Anwendung "als Paket" freigeschaltet werden soll. Vom 20. bis 25. Oktober würden dann täglich jeweils 2000 Agenturen und die regional zugehörigen Kommunen freigeschaltet werden. Gleichzeitig betont man aber, dass für alle Fälle Notfallpläne vorhanden sind.

Was die Notfall- und Einsatzpläne für die Dateneingabe der Anspruchsberechtigten des Arbeitslosengeld II (Alg-II, Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe) anbelangt, so ergibt sich ein uneinheitliches Bild. Am wenigsten scheinen die Kommunen betroffen zu sein, die sich nach dem so genannten kommunalen Optionsgesetz dafür entschieden haben, das Alg-II an Stelle der Arbeitsagenturen selbst zu verwalten. Diese ca. 70 optierenden Kommunen sind nicht von A2ll-Fehlern betroffen, da ihnen aus Datenschutzgründen ohnehin untersagt ist, A2ll zu benutzen. Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass A2ll bei der Datenpflege auf die zentrale Personendatenverwaltung (zPDV) der Bundesagentur für Arbeit zugreift, die Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf. Daher setzen diese Kommunen eigene Software verschiedener Anbieter ein, etwa die von Prosoz in Herten, die "OK.Sozius SGB II" genannte Lösung der Münchener AKDB oder "aKDn-sozial" der GKD aus Paderborn.

Gegenüber heise online erklärte der zuständige GKD-Projektmanager Hans-Joseph Zacharias, dass kein Grund zur Panik besetehe. In dem Unternehmen "werden die für die Sozialhilfe eingesetzten Programme zurzeit hinsichtlich der Berechnung etc. von Leistungen nach dem SGB II erweitert. Dabei werden nur zusätzliche Berechnungsmodule notwendig, da der Änderungsdialog und die Ausgabe/Buchung nach dem gleichen Schema wie in der Sozialhilfe ablaufen werden. Zusätzlich ist noch der Bereich der Sozialversicherung und der Lieferung der Statistikdaten an die BA zu regeln. Ein Arbeitsvermittlungssystem/Fallmanagersystem wird von uns nicht angeboten. Hier verweisen wir auf andere Hersteller und haben für die Übernahme der Daten aus anderen Systemen eine Schnittstelle geschaffen."

Übereinstimmend heißt es bei den Softwareanbietern wie bei den Kommunen, dass nicht die Berechnung des Alg-II das Problem sei, sondern die Datenpflege. In jeder größeren Kommune warten Zehntausende von Anträgen darauf, rechtzeitig eingepflegt zu werden, wobei die 16 Seiten des Fragebogens nicht einfach so abgeschrieben oder eingescannt werden können. Wenn sich Kommunen mit einem Notfallplan dafür entscheiden, diese Daten vorerst mit ihren Programmen für die Berechnung der Sozialhilfe zu bewältigen, müssen sie dennoch alle Daten händisch in die zentrale A2ll-Datenbank eingeben, sobald diese verfügbar ist.

Siehe dazu auch:

(Detlef Borchers) / (jk)