Anwalt bestreitet Kenntnis von den Handlungen der FTPWelt-Betreiber

Rechtsanwalt Syndikus hat nach eigenen Angaben den Vorwurf voller Kenntnis von den Handlungen seiner Mandanten in Sachen FTPWelt bereits "ausräumen" können. Dem widerspricht die Staatsanwaltschaft vehement: Dies sei "definitiv falsch".

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Von
  • Jürgen Kuri

In einer Mitteilung vom heutigen Dienstag bestreitet der Münchener Rechtsanwalt Bernhard Syndikus die gegen ihn von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen erhobenen Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen verdächtigt den Juristen, an Geldwäsche und der Gründung einer kriminellen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein. Außerdem sollen die drei Betreiber durch den Betrieb der Warez-Download-Plattform FTPWelt.com massiv an Verstößen gegen das Urheberrecht mitgewirkt haben.

Der Fall werfe nach Ansicht von Syndikus die Frage auf, inwieweit ein Anwalt gegenüber seinem Mandanten Kontroll- und Überwachungspflichten habe. Er jedenfalls habe auf die Ausführungen seiner Mandanten "rechtlich gesehen vertrauen können". Diese hätten ihm gegenüber erklärt, dass die Geschäfte nicht zu beanstanden seien und insbesondere eine Versteuerung der Einkünfte außer Frage stehe. Insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass der Bruder des Hauptbeschuldigten angehender Steuerberater sei, habe er hinsichtlich dieser Frage seinen Mandanten vertrauen können. Den Vorwurf der vollen Kenntnis von den Handlungen habe Syndikus nach eigenen Ausführungen bereits "ausräumen" können.

Ganz im Gegensatz zu seinem Kanzleikollegen von Gravenreuth, der öffentlich von "Methoden wie in Guantanamo Bay" gesprochen hatte, hebt Syndikus die freundliche Behandlung während der Zeit seiner Inhaftierung in der JVA Gräfentonna hervor. Auch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen habe sich sehr um ein faires und objektives Verfahren bemüht. Syndikus sei von der "Sympathiewelle und den Hilfsangeboten" insbesondere aus dem Kreise seiner Mandanten "tief bewegt".

Eine ganz andere Sicht der Dinge hat allerdings der in dem Verfahren zuständige Oberstaatsanwalt Ulf Walther. Gegenüber heise online bestritt er die Behauptung von Syndikus, dass die gegen den Anwalt erhobenen Vorwürfe bereits ausgeräumt seien. Dies sei "definitiv falsch". Vielmehr habe sich im Rahmen der Vernehmungen der Beschuldigten der Tatverdacht durch die Einlassungen der Beteiligten erhärtet. Auch sei der Haftgrund nur deshalb weggefallen, weil die Beschuldigten Teilgeständnisse abgelegt haben. Walther kündigte an, dass gegen sämtliche Beschuldigte, auch gegen Syndikus, Anklage erhoben werde. (jk)