Kaliforniens Spyware-Verbot missfällt Bürgerrechtlern

Kaliforniens Gouverneur Arnold Schwarzenegger hat ein Gesetz in Kraft gesetzt, das zwar eigentlich die unauthorisierte Installation von Software auf PCs unterbinden soll, Bürgerrechtlern aber schlechter gefällt als die ungeregelte vorherige Rechtslage.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Kaliforniens Gouverneur Arnold Schwarzenegger hat ein Anti-Spyware-Gesetz in Kraft gesetzt, das zwar eigentlich die unauthorisierte Installation von Software auf PCs unterbinden soll, vielen Bürgerrechtlern aber schlechter gefällt als die ungeregelte vorherige Rechtslage. Der Gesetzesentwurf Senate Bill 1436 des demokratischen Senators Kevin Murray hatte ursprünglich genau auf der Linie von Datenschützer-Organisationen wie dem Privacy Rights Clearinghouse oder dem World Privacy Forum gelegen. Unmittelbar vor Abschluss der öffentlichen Anhörungen erfuhr der Entwurf jedoch einige entscheidende Ergänzungen, die etwa der Kolumnist der Silicon-Valley-Tageszeitung Mercury News wie folgt zusammenfasste: "Wann ist ein vorgeschlagenes Anti-Spyware-Gesetz in Wirklichkeit der Verbündete des Angreifers? Wenn Kaliforniens Legislative die Firmenwünsche umgesetzt hat."

Nach der Kommentierungsfrist schickten deshalb einige führende Bürgerrechtler einen dringlichen Aufruf an den republikanischen Gouverneur Schwarzenegger, sein Veto gegen diesen Gesetzentwurf einzulegen. Das Gesetz sei zwar wohlgemeint, könne aber durchaus zu einer schlechteren Lage führen, als wenn man überhaupt kein Spyware-Gesetz erlasse. Vielmehr könne der kalifornische Ansatz sogar als schlechtes Beispiel für die einschlägige Gesetzgebung in anderen Bundesstaaten herhalten.

Die Vorwürfe gegen die aktuelle Fassung gründen sich unter anderem auf die Bedingung, dass eine Spyware nur dann als illegal gelten soll, wenn ihrem Verteiler eine absichtliche Täuschung seiner Opfer nachgewiesen werden kann. Außerdem gebe es zwar etwa 1000 bekannte Typen von Spyware, der Gesetzentwurf beziehe sich aber nur auf einige wenige dieser Kategorien, sodass alle anderen weiterhin verbreitet werden dürften -- nunmehr sogar mit dem offiziellen Anspruch der Legalität. Etwa definiere der SB 1436 ein Computervirus dadurch, dass es sich selbst vermehrt und den befallenen Rechner verlangsamt. Andere Schädlinge, die Dateien löschen oder gar Backdoors einrichten, sind durch diese Definition offenbar ausgeschlossen.

Schwarzenegger hat das Veto-Ansinnen offenbar ignoriert und das Gesetz durch seine Unterschrift erlassen. Einen Kommentar hat er indes nicht dazu abgegeben. (hps)