Verband kritisiert geplante Rundfunkgebühren für Computer

Nun hat sich auch der Bundesverband digitale Wirtschaft zu den Plänen der Ministerpräsidenten geäußert, Internet-PCs mit Rundfunkgebühren zu belegen.

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Der Bundesverband digitale Wirtschaft (BVDW, ehemals als dmmv bekannt) kritisiert Pläne der Ministerpräsidenten, Internet-PCs mit Rundfunkgebühren zu belegen. "Faktisch kommt dieses Bestreben der Einführung einer Mediensteuer gleich, da zwischen tatsächlicher Nutzung und grundsätzlicher Empfangbarkeit überhaupt nicht unterschieden wird. Mit der gleichen Argumentation könnten die Rundfunkanstalten auch Gebühren für die Existenz meines Briefkastens verlangen, weil dadurch gewährleistet ist, dass ich prinzipiell kostenlose Tipps eines ARD-Fernsehmagazins erhalten kann", meint BVDW-Präsident Arndt Groth zu dem Vorhaben. Die geplante Zusatzfinanzierung öffentlich-rechtlicher Anbieter sei wettbewerbsverzerrend und würde privatwirtschaftliche Anbieter belasten.

Vor kurzem wurde bekannt, dass ab dem 1. Januar 2007 für Computer Fernseh- und Rundfunkgebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) fällig werden. Wer keinen Fernseher und kein Radio habe, werde von diesem Zeitpunkt an die volle Gebühr bezahlen müssen, selbst wenn sein PC über keinen speziellen Anschluss für einen Rundfunkempfang verfügt. Schnell regten sich Proteste, zum Beispiel aus der FDP, die befürchtet, durch eine solche Abgabe würde die Verbreitung des Internet in Deutschland behindert.

"Unternehmen mit einer zusätzlichen Abgabe zu belasten, nur weil sie internettaugliche PCs einsetzen, ist schlicht und ergreifend ein Witz. Schließlich ist das Internet für den Arbeitsalltag unerlässlich und sie werden nicht dafür bereitgestellt, damit die Mitarbeiter des Unternehmens Fernsehen gucken oder Radio hören", reiht sich nun Friederike Behrends, Leiterin des Arbeitskreises Medienpolitik beim BVDW, in die Reihe der Kritiker ein. Es sei fraglich, ob eine derartige PC-Gebühr europarechtlich abgesichert sei, da die EU-Kommission das Internet unter Elektronischem Geschäftsverkehr katalogisiere, der keinem staatlichen Zugriffen ausgesetzt sein dürfe. (anw)