Falsche Telefonbucheinträge laut Telekom Austria gesetzlich vorgeschrieben
Auch die österreichischen Telefonbücher sind mit erfundenen Einträgen durchsetzt; dies sei gesetzlich vorgeschrieben, um vor "illegalen Datenhändlern" zu schützen. Datenschützer bezweifeln aber das Interesse der Anbieter am Datenschutz.
Auch die österreichischen Telefonbücher sind mit tausenden erfundenen Einträgen durchsetzt (heise online berichtete). Der Verleger der Telefonbücher ist die HEROLD Business Data GmbH & Co. KG. Diese bestätigte die falschen Einträge: "Sowohl die Gelben Seiten als auch die HEROLD Marketing CD enthalten so genannte Kontrolladressen, die dem Schutz der Daten dienen. Nachdem es immer wieder Personen beziehungsweise Unternehmen gibt, die unsere Daten widerrechtlich verwenden, zum Teil sogar weiterverkaufen, brauchen wir Kontrolladressen, um dagegen vorgehen zu können." Es handle sich dabei um eine branchenübliche Vorgehensweise, betonte Herold.
Ebenso seien in den von der Telekom Austria AG (TA) übermittelten Daten der Teilnehmerverzeichnisse Kontrolladressen enthalten. "Das ist laut TA sogar gesetzlich vorgeschrieben, um diese Daten im Interesse der Kunden vor möglichen 'illegalen Datenhändlern' zu schützen", heißt es bei Herold. Die TA betont, dass "die Eintragung von Kontrolleinträgen im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen, insbesondere Telekommunikationsgesetz 2003, Datenschutzgesetz 2000 und Urheberrechtsgesetz" stehe: "Es ist gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben, dass der Betreiber das Kopieren elektronischer Teilnehmerverzeichnisse nach dem Stand der Technik und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit zu erschweren hat."
Datenschutzexperte Hans G. Zeger von Arge Daten bezweifelt hingegen das Interesse des Telefonbuchverlages Herold am Datenschutz: "Der Hintergrund der Maßnahme dürfte eher in urheberrechtlichen beziehungsweise kommerziellen Überlegungen liegen als im Datenschutz. Herold will durch diese Maßnahme offenbar den Handel mit den Telefonbuchdaten allein für sich sichern." Doch Handlungsbedarf sieht auch Zeger: "Gerade im Bereich der Adressverlage grassiert die Behauptung, Personendaten aus dem Telefonbuch zu haben. Wir bereiten dazu auch schon eine Unterlassungsklage nach dem UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gegen derartige Datenhändler vor." Damit unterstützt er zwar das Anliegen von Herold, wird von dort aber trotzdem kaum Unterstützung erfahren. "Telefonbuchdaten sollten nur für Teilnehmerverzeichnisse verwendet werden, und diese aufgelegten Verzeichnisse nur für die telefonische Kontaktierung der aufgelisteten Personen", erklärt Zeger. "Das würde den Handel beziehungsweise die Zusatzverwertung der Daten für Adressverlage, inklusive Herold, automatisch ausschließen." (Daniel AJ Sokolov) / (jk)