Mehr als 70 Millionen Patientenakten, ein Bruchteil der Versicherten nutzt sie

Seit einem halben Jahr hat fast jeder eine ePA – doch kaum jemand nutzt sie aktiv. Probleme gab es zeitweise auch beim Kassenwechsel.

vorlesen Druckansicht 62 Kommentare lesen
Frau hält Smartphone, aus dem Symbole wie ein weißes Kreuz kommen.

(Bild: FOTO Eak/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
close notice

This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Seit einem halben Jahr besitzen fast alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA), es sei denn, sie haben widersprochen. Derzeit liegt die Zahl laut Gematik etwas über 70 Millionen. Dennoch sind nur vergleichsweise wenige Menschen aktiv, was die Nutzung der "ePA für alle" angeht. Laut TI-Dashboard der Gematik verfügen aktuell 3.343.431 Versicherte über eine GesundheitsID, die für den Login in verschiedene Dienste der Telematikinfrastruktur – etwa die ePA – notwendig ist. Seit dem Start der ePA 3.0 sind laut Dashboard eine Million GesundheitsIDs hinzugekommen. Der Großteil der GesundheitsID-Nutzer dürfte auch über eine ePA verfügen.

Zwar loggen sich laut Berichten von ZM online Hunderttausende Versicherte in ihre Akte ein, die Mehrheit nutzt die ePA jedoch nicht. Die Nutzung erfolge demnach häufig nur im Krankheitsfall oder vor Arztbesuchen, wenn die Akte für die Behandlung relevant ist. Zudem fehlt es noch bei vielen Menschen an Wissen oder Vertrauen in die digitale Anwendung, obwohl die Bekanntheit der ePA unter der Bevölkerung gestiegen ist. Viele Informationen wie Befunde, Laborergebnisse oder Medikationslisten sollen ab Oktober automatisch in die Akte fließen. Dann sind Ärzte zur Befüllung der ePA verpflichtet.

Videos by heise

Trotz möglicher Vorteile bleibt die Realität für viele Versicherte noch komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Denn neben der eher zögerlichen Nutzung der ePA treten auch ganz praktische Hürden auf – insbesondere dann, wenn organisatorische Veränderungen ins Spiel kommen.

Schwierig war zum Beispiel der Umgang mit der ePA bei einem Wechsel der Krankenkasse. Es kam vor, dass Versicherte trotz eines Widerspruchs gegen die Einrichtung einer Akte plötzlich eine solche hatten und die neue Krankenkasse keine Änderungen vornehmen konnte. Der Ärztenachrichtendienst hatte bereits von einer "Zombie-ePA" berichtet. Das führte zu Verwirrung und Bedenken hinsichtlich der Kontrolle über die eigenen Daten. Der Gematik sei der Fall bereits bekannt "und wurde seitens der Aktensystemhersteller für stattfindende Krankenkassen-Wechsel bereits behoben", heißt es auf Anfrage.

Laut Bitmarck kam es in der Vergangenheit in "ganz bestimmten Fällen" dazu, dass ein Widerspruch gegen die ePA nicht automatisch an das Aktensystem weitergegeben wurde. Das war der Fall, wenn "Unklarheiten bezüglich der Versicherungszeiten sowie ein Widerspruch bei der initialen Aktenanlage vorlagen". Die Löschung der Akten wurde inzwischen nachgeholt. IBM hat auf eine Presseanfrage bisher nicht reagiert.

Versicherte, die wissen möchten, ob sie eine ePA haben oder ob die Migration ihrer Daten nach einem Krankenkassenwechsel funktioniert hat, sollen sich laut Gematik an ihre Krankenkasse wenden. Es ist beispielsweise möglich, sich bei der Ombudsstelle seiner Krankenkasse zu melden und dort nachzufragen. Wer über die PIN seines Personalausweises oder die seiner elektronischen Krankenkassenkarte und ein Smartphone verfügt, kann sich zudem für die Nutzung der ePA und andere Dienste bei den Krankenkassen – in der Regel in der App für die ePA – identifizieren und selbst nachsehen, ob eine ePA existiert. Bei den meisten Krankenkassen sollte es inzwischen möglich sein, die ePA-App auch mit Kartenlesegerät zu nutzen. Ärzte sollten in der Regel auch sehen können, ob eine ePA für den Patienten oder die Patientin existiert – es sei denn, sie wurden zuvor blockiert.

(mack)