Arbeitnehmerschutz und Mitbestimmung beim Einsatz von KI

Der Einsatz von KI in Unternehmen wirft Rechtsfragen zur Mitbestimmung durch Betriebsräte auf. Alle Beteiligten müssen sich damit souverän auseinandersetzen.

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Von
  • Tobias Haar
Inhaltsverzeichnis

Die Frage ist nicht mehr, ob generative KI in deutschen Unternehmen eingesetzt wird, sondern wie. In vielen Teams laufen Pilotierungen oder Produktiveinsätze von Copilot, ChatGPT und Co., interne Assistenten werden an Wissensbasen angedockt und KI-Funktionen landen in Produkten. Dabei treffen Technik und Mitbestimmung mitunter frontal aufeinander.

Rechtlich ist zu unterscheiden, ob die KI im internen Einsatz beim Arbeitgeber ist, im externen Einsatz als Produkt und vor allem welche Rechte und Hebel der Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat. Am Ende sollten sehr konkrete Bausteine fĂĽr eine Acceptable Use Policy (AUP), also eine Richtlinie zur angemessenen Nutzung, und fĂĽr eine Betriebsvereinbarung "KI" vor Augen stehen. Parallel werden in Politik und juristischen Kreisen derzeit Gesetzesinitiativen zur Modernisierung des BetrVG im KI-Kontext diskutiert.

iX-tract
  • Der Einsatz von KI im Unternehmen berĂĽhrt Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern an vielen Stellen.
  • Ein eigenes Thema ist die Mitbestimmung durch den Betriebsrat, insbesondere, wenn es um KI-generierte Auswahlkriterien fĂĽr Mitarbeiter oder um den Einsatz potenziell leistungs- oder verhaltensĂĽberwachender Technik geht.
  • Wichtige Instrumente im betriebsinternen Umgang mit KI sind eine Richtlinie zur angemessenen Nutzung und eine KI-Betriebsvereinbarung, die rechtliche Rahmenbedingungen fĂĽr Geheimnis- und Datenschutz und viele weitere Aspekte schaffen.
Tobias Haar
Tobias Haar

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.

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Für den internen Einsatz von künstlicher Intelligenz als Arbeitsmittel gelten vor allem das BetrVG, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und – je nach Use Case – der EU AI Act (auf Deutsch: KI-Verordnung). Eher selten dürften sich KI-spezifische Regelungen in den Arbeitsverträgen selbst finden. Aber Vorsicht, Arbeitsverträge enthalten oftmals Pflichten zur Einhaltung von Vertraulichkeit, zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und zum Datenschutz. Bereits hieraus können sich Pflichten für Arbeitnehmer ergeben, bestimmte Informationen und Daten nicht an KI-Anbieter zu übermitteln, sei es als Prompt oder als mitgeschickte Datei.

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