KI haftet nicht: Vorsicht bei Deepfakes und automatisch generierten Auskünften!

Wer Videos mit KI-geborenen Fakes prominenter Stimmen aufpeppt, muss rechtlich dafür geradestehen – ebenso wie jemand, der KI-Irrtümer auf Kunden loslässt.

Artikel verschenken
vorlesen Druckansicht
Recht: Wer haftet für Auswirkungen künstlicher Intelligenz?

(Bild: KI / heise medien)

Lesezeit: 16 Min.
Von
  • Harald Büring
Inhaltsverzeichnis

Akustische Deepfakes sind stark in Mode. Anbieter von Tools wie WooTechy VoxDo, Uberduck.ai und FakeYou werben offen mit der Option, auf unkomplizierte Weise vorhandene Stimmen auf Grundlage von Originalaufnahmen zu "klonen", um etwa WhatsApp-Voice-Nachrichten, Podcasts oder auch Videovertonungen mit scheinbar von Prominenten gesprochenen Slogans oder Gags zu würzen.

Die Stimme einer Person täuschend echt nachzuahmen respektive durch KI nachahmen zu lassen, ist jedoch rechtlich eine heikle Sache. Anders als etwa eine bloße Verkleidung berührt ein solcher Deepfake die Rechte des unfreiwilligen Stimmspenders an einem genuin zu ihm gehörenden körperlichen Erkennungsmerkmal. Wer sich einer solchen Technik bedient, um bei Hörern die Illusion eines prominenten Sprechers zu erzeugen, kann sich nicht darauf herausreden, dass es ja nur die KI war, die sich da rechtsverletzend verhalten habe – und wer kann eine KI schon für etwas haftbar machen? Vielmehr haftet derjenige, der das KI-Werkzeug einsetzt, für dessen Ergebnisse.

c’t kompakt
  • Wer Ergebnisse künstlicher Intelligenz einsetzt, muss dafür geradestehen und kann sich nicht damit herausreden, dass ja "die KI" etwaige Rechtsverletzungen begangen habe.
  • Eine mit KI-Tools täuschend echt nachgebildete Stimme für eigene YouTube-Statements zu verwenden, ist nicht durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt und geht auch nicht als Satire durch.
  • Wer geschäftlich ein automatisches Auskunftssystem auf KI-Grundlage anbietet, haftet für Konsequenzen von Irrtümern des Systems.
Beiträge rund um Deepfakes und ums allgemeine Persönlichkeitsrecht

Professionelle Sprecher leihen ihre Stimme einem Auftraggeber auf vertraglicher Grundlage für einen vereinbarten Zweck. Sie haben dafür Anspruch auf ein Honorar. Und sie haben das Recht, einen Auftrag abzuweisen, wenn man sie für Zwecke einspannen will, die sie ablehnen. Besonders kritisch sieht es bei prominenten Stimmen aus, deren Radio-, Fernseh- und Kinopublikum sie leicht wiedererkennt.

Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels "KI haftet nicht: Vorsicht bei Deepfakes und automatisch generierten Auskünften!". Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.

Immer mehr Wissen. Das digitale Abo für IT und Technik.