Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Eierbecher

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat der Firma koziol untersagt, einen Eierbecher unter der Bezeichnung eiPOTT zu vertreiben.

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Von
  • Hajo Schulz

Das Erbacher Unternehmen koziol muss sich einen neuen Namen für einen Eierbecher des Designers Michael Neubauer einfallen lassen, den es bislang unter der Bezeichnung eiPOTT vertreibt. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg sieht in dem Namen eine Verwechslungsgefahr mit einem Medienabspielgerät des Herstellers Apple (Az.: 5 W 84/10). Nach Angaben von koziol sei Apple dieser Sieg erst im dritten Anlauf gelungen, nachdem der Computerhersteller bereits vergeblich versucht habe, die Herstellung und den Vertrieb des Eierbechers generell verbieten zu lassen.

Einer koziol-Pressemeldung zufolge stütze sich die Begründung des Gerichts in erster Linie auf die klangliche Zeichenähnlichkeit. Die Richter gestünden der Namensgebung zwar zu, sie sei "eine witzige Idee und man muss auch erstmal darauf kommen. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung […] vermag der Senat aber nicht zu erkennen.“ Daher könne man den Aspekt der Kunstfreiheit nicht gelten lassen. Allerdings verwundere die Ausführung, dass koziol zwar jedes andere Produkt seines Sortiments eiPOTT nennen dürfe, nur eben keinen Eierbecher. (hos)