iPod vs. eiPOTT: Urteilsbegründung veröffentlicht

Für Wirbel hat eine einstweilige Verfügung gesorgt, die Apple gegen den Anbieter eines Eierbechers namens eiPOTT erwirkt hat. Nun liegt die Urteilsbegründung des OLG Hamburg vor – und ein Ende des Streits ist noch nicht in Sicht.

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Von
  • Hajo Schulz

Zu der einstweiligen Verfügung, die Apple gegen die Firma koziol wegen der Namensähnlichkeit eines Eierbechers namens eiPOTT mit dem Medienabspielgerät iPod aus eigenem Hause erwirkt hat, ist jetzt die Urteilsbegründung verfügbar. Die vermutlich interessanteste Aussage in dem auf den Webseiten der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Terhaag & Partner abrufbaren Dokument: Apple hat die Wortmarke IPOD offenbar nicht nur für MP3-Spieler und verwandte Gerätschaften angemeldet, sondern unter anderem auch für "Geräte und Behälter für Haushalt und Küche".

Zwar erkennen die Richter des Hamburger Oberlandesgerichts an, dass "angesichts des weiteren Abstandes zwischen den betroffenen Waren wohl nicht davon ausgegangen werden [kann], dass die Antragsgegner [koziol, d. Red.] die Wertschätzung der Produkte der Antragstellerin [Apple] für sich ausnutzt, wozu die Übertragung von Gütevorstellungen der Produkte der Antragstellerin auf die Eierbecher der Antragsgegner erforderlich wäre".

Allerdings widerspreche die Benutzung der fremden Marke den "anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel", da durch die Anlehnung an die bekannte Marke IPOD deren Unterscheidungskraft in unerlaubter Weise ausgebeutet werde. "Angesichts durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der älteren Marke IPOD, Warenidentität und klanglicher Identität zwischen den sich gegenüber stehenden Zeichen führt nach Auffassung des Senats kein Weg daran vorbei, hier eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zu bejahen", so die Hamburger Richter. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht der Firma koziol ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis zu zwei Jahre Ordnungshaft.

Unterdessen hat das Familienunternehmen aus dem Odenwald angekündigt, es wolle nun ein Hauptsacheverfahren anstrengen, um grundsätzlich klären zu lassen, ob die Ansprüche Apples überhaupt eine sachliche Grundlage haben. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf eine koziol-Sprecherin. In der Zwischenzeit ändert koziol den Namen: Das Produkt soll künftig einfach "Pott" heißen. (hos)