Sammelklage: RAM-Taktfrequenzen sind irreführend

In den USA soll sich Corsair nach drei Jahren Rechtsstreit auf einen Vergleich einigen. Verbraucher klagten, dass die Angaben der Taktfrequenz irreführend sei.

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Mainboard mit Grafikkarte, RAM und Kühler vor schwarzem Hintergrund

(Bild: Corsair)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Gordon Hof
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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In den USA sollen sich Corsair und McKinney auf einen Vergleich einigen. Der entsprechende Vergleichsvorschlag wird von einem Bundesgericht vorangetrieben. Dabei geht es um die angegebenen Taktfrequenzen bei Arbeitsspeicher-Kits. Hersteller bewerben stets die maximal möglichen Taktfrequenzen, für die ihre Riegel ausgelegt sind, beispielsweise DDR4-4000 oder DDR5-8000. Diese Angaben sind jedoch kein Garant dafür, dass ein PC die Taktfrequenzen schafft. Das hängt noch maßgeblich vom Speicher-Controller im Prozessor, dem Mainboard und letztendlich auch der Chipqualität ab.

Im Auslieferungszustand arbeitet jeder RAM-Riegel nach dem JEDEC-Standard (Joint Electron Device Engineering Council). Die Standardfrequenz von DDR4-Modulen liegt bei 1067 MHz (DDR4-2133) und von DDR5-Modulen bei 2400 MHz (DDR5-4800). Damit der Arbeitsspeicher die versprochenen Taktfrequenzen erreicht, müssen Nutzer im BIOS des Mainboards entweder ein passendes Übertaktungsprofil laden (Intel XMP beziehungsweise AMD EXPO) oder die Einstellungen händisch anpassen.

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Tom's Hardware macht auf eine Sammelklage aufmerksam, die sich explizit gegen Corsair richtet. Andere Hersteller von RAM-Riegeln gehen allerdings genauso vor. Nach drei Jahren Rechtsstreit bahnt sich jetzt ein Vergleich an, um die Sammelklage aus der Welt zu schaffen. Der aktuelle Vergleichsvorschlag liegt bei 5,5 Millionen US-Dollar. US-Bürger, die zwischen 2018 und 2025 Corsair-Module gekauft haben, können noch bis zum 28. Oktober 2025 Anträge einreichen, um Ansprüche geltend zu machen. Corsair und andere Hersteller könnten die Taktangaben künftig um ein "bis zu" erweitern, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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(gho)