Datenschützer rügen Scoring-Systeme der Kreditinstitute

Scoring-Werte, die von Banken herangezogen werden, um die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu prüfen, sind zu pauschal und verstoßen häufig gegen Datenschutzrecht, hat eine Studie des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein ergeben.

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Das Unabhängige Landeszentrum Schleswig-Holstein (ULD) hat Chancen und Risiken von Scoring-Systemen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern untersucht. Dabei habe sich ergeben, dass in die Systeme Daten einfließen, die dort nichts zu suchen haben. Darunter seien Daten wie Geschlecht, Familienstand, Alter, Zahl der Kinder, Wohndauer und Haushaltstyp, schreibt das ULD in einer Mitteilung. Diese hätten nichts mit der Wahrscheinlichkeit zu tun, dass ein Kredit künftig nicht mehr getilgt werden könnte.

Kreditinstitute ziehen vor Erteilung eines Kredits einen Score-Wert heran, um einschätzten zu können, wie hoch das Risiko ist, ob ein Darlehensnehmer seine Raten zahlen kann. Dieser wird aus Erfahrungswerten vergleichbarer Kreditnehmer sowie anderen Informationen wie den soziodemographischen Daten des Wohnumfeldes gebildet. Johann Bizer, stellvertretender Leiter des ULD, meint: "Die Reduktion des Verbrauchers auf eine Nummer lässt außer Acht, dass die bloße statistische Ähnlichkeit mit einer anderen Person keinen tauglichen Hinweis auf seine zukünftige Zahlungsfähigkeit geben kann." Meist seien es unvorhersehbare individuelle Lebensumstände wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit, die die wirtschaftliche Situation der Verbraucher beeinträchtigten, aber nicht das "Schema F" eines Rechenprogramms.

Zudem verstoße die Praxis des Scoring häufig gegen das Datenschutzrecht, hat die 174 Seiten umfassende ULD-Studie Scoringsysteme zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit – Chancen und Risiken für Verbraucher ergeben, die im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt wurde (PDF-Datei). Die Verbraucher würden nicht ausreichend über die Bedeutung des Scoring und seine Zusammensetzung informiert, es würden nicht die einschlägigen Rechtsgrundlagen beachtet und Kreditanträge allein aufgrund eines negativen Scoring-Wertes automatisiert abgelehnt, ohne dass eine individuelle Prüfung erfolge. Die Kreditinstitute könnten nach Einschätzung des ULD aber mit einfachen Maßnahmen für mehr Transparenz gegenüber ihren Kunden sorgen, zum Beispiel durch wissenschaftliche empirische Untersuchungen und durch Verhaltensrichtlinien durch die kreditgebende Wirtschaft. (anw)