Webcamgate: US-Schulbehörde muss Anwaltskosten erstatten

Der Lower Merion School District in Philadelphia muss Anwaltskosten eines Schülers erstatten, der gegen die Überwachung per ferngesteuerter Webcam klagt.

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Im Zivilrechtsstreit um die heimliche Überwachung von Schülern per Webcam hat das angerufene US-amerikanische Bundesbezirksgericht im Bundesstaat Pennsylvania angeordnet, dass die Schulbehörde des Lower Merion School District der Stadt Philadelphia dem Anwalt der Kläger 260.000 US-Dollar Kosten erstatten muss. Die Schulbehörde muss bis nach Beendigung des Verfahrens möglicherweise noch mehr Kosten erstatten, berichtet die US-Tageszeitung Philadelphia Inquirer. Die Übernahme der Verfahrenskosten von Klägern ist in den USA üblicherweise Bestandteil von Sammelklageverfahren.

Rechtsanwalt Mark S. Haltzman hatte im Auftrag eines minderjährigen Schülers im Mai eine Unterlassungsverfügung erwirkt, nach der Mitarbeiter der Schulbehörde keine Webcams von verliehenen Notebooks mehr aktivieren dürfen. Im Februar 2010 war bekannt geworden, dass Schüler auf die Weise ausspioniert wurden. Von 40 Schülern wurden heimlich Webcam-Fotos abgespeichert.

Der eigentliche Rechtsstreit ist aber noch nicht entschieden. Der Schüler beziehungsweise seine Eltern verlangen von der Schulbehörde unter anderem Schadenersatz und die Zulassung als Sammelklage, da durch die Überwachung Bürgerrechte verletzt worden seien. Der Lower Merion School District habe unter anderem gegen den Electronic Communications Privacy Act, den Computer Fraud and Abuse Act und den Stored Communications Act verstoßen.

Strafrechtlich wird die Webcam-Überwachung voraussichtlich keine Konsequenzen haben. Der zuständige Staatsanwalt und das FBI hatten vor zwei Wochen ihre Untersuchungen abgeschlossen und bekannt gegeben, dass sie keine kriminellen Absichten erkennen konnten. (anw)