Oberstes US-Gericht bestätigt "Do not call"-Liste
Der Supreme Court der USA hat eine Berufung von Televermarktern gegen ein Urteil voriger Instanz zu Gunsten der "Do not call"-Liste abgewiesen.
Das oberste Gericht der USA hat ein Urteil eines Gerichts in Denver bestätigt, nachdem das Betreiben einer "Do not call"-Liste zulässig ist. Der Supreme Court habe ohne Begründung eine Berufung der American Teleservices Association, Mainstream Marketing Services und TMG Marketing abgelehnt, heißt es in Medienberichten. US-Amerikaner können sich auf der Liste eintragen, wenn sie keine Anrufe von Telefonvermarktern wünschen. Ein Unternehmen, das einen Bürger anruft, der auf der Liste vermerkt ist, muss mit einer Strafe von bis zu 11.000 US-Dollar rechnen.
Im Februar dieses Jahres hatte ein Berufungsgericht in Denver Einwänden gegen die Do-not-call-Liste widersprochen. Dagegen sind die klagenden Televermarkter erneut in Berufung gegangen, die nun abgelehnt worden ist. Im September 2003 waren die Kläger noch erfolgreich, als ein Bezirksgericht in Colorado entschieden hatte, dass die Do-not-call-Liste gegen das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung verstoße. Auch hatte ein Bezirksgericht in Oklahoma befunden, die Federal Trade Commision (FTC) verfüge nicht über die nötigen gesetzlichen Kompetenzen, um eine solche Liste zu betreiben. Dort haben sich seit Juni 2003 etwa 62 Millionen Telefonnummern angesammelt. (anw)