EMail-Werbung: Gericht versagt Prozeßkostenhilfe

"Keine hinreichende Erfolgsaussicht" sieht das Landgericht Traunstein für einen Widerspruch gegen seine einstweilige Verfügung, die das unverlangte Versenden von EMail-Werbung untersagt.

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Von
  • Jürgen Seeger

"Keine hinreichende Erfolgsaussicht" sieht das Landgericht Traunstein für einen Widerspruch gegen seine einstweilige Verfügung, die das unverlangte Versenden von EMail-Werbung untersagt. Deswegen wurde der betroffenen Firma keine Prozeßkostenhilfe gewährt.

Der Richterspruch wurde bereits im Oktober letzten Jahres gefällt, er verbot einer werbetreibenden Firma bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 500 000 DM, weiterhin das sogenannte "EMail-Spamming" zu betreiben. In der Begründung gehen die Richter noch einmal ausführlich auf die Unterschiede zur Briefkastenwerbung ein: EMail-Werbung sei "unvergleichlich billiger, schneller, arbeitssparender und gezielter an eine Vielzahl von Adressaten" zu verschicken und dringe stärker in den Betriebsablauf ein. Darum sei eine ungleich höhere Belästigung zu erwarten. Der komplette Gerichtsbeschluß ist unter http://www.online-recht.de nachzulesen. (js)