Kartellverfahren: Oberster Gerichtshof der USA lässt Teradata-Klage gegen SAP zu
In dem Rechtsstreit geht es unter anderem um die Anschuldigung, dass SAP durch die Bündelung von HANA und S/4HANA gegen das US-Wettbewerbsrecht verstößt.
(Bild: josefkubes/Shutterstock.com)
Der US-Supreme-Court hat einen Antrag von SAP auf Anhörung abgelehnt, nachdem der Walldorfer Softwarekonzern den obersten US-Gerichtshof angerufen hatte, um einem Gerichtsverfahren wegen Verstößen gegen das US-Wettbewerbsrecht doch noch zu entgehen. Das ist für April 2026 angesetzt. Grund für den Rechtsstreit sind Vorwürfe, die Teradata, ein Anbieter analytischer Datenbanken, gegen SAP erhebt. Demnach benachteiligen die Walldorfer durch die Bündelung ihrer HANA-Datenbank mit dem ERP-System S/4HANA andere Anbieter.
Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hatte SAP zwar die Verhandlung vor dem Bezirksgericht von Nord-Kalifornien gewonnen, aber unterlag letztendlich einem Revisionsgericht in San Francisco. In dem nun abgelehnten Antrag argumentierte SAP, dass die Auslegungen des Bezirksgerichts Innovationen im US-Techsektor einschränken könnten. Kunden hätten hiervon im Endeffekt aber keinen Nutzen. Unternehmen, die größere Summen in die Forschung investieren, interessieren sich nur dann für die Entwicklung solcher Software-Pakete, sofern diese wirtschaftlich auch rentabel seien. Letztendlich würden diese die Stückkosten und damit auch die Entwicklungskosten verringern, ohne dass dabei Kosten für die Kunden entstünden.
Interessanterweise stützt sich der Walldorfer Konzern dabei auf ein vorangegangenes Urteil gegen Microsoft aus dem Jahr 2001. Dabei geht es unter anderem um die Bündelung von Windows mit dem Internet Explorer. Demnach hätte das Bezirksgericht von Washington D.C. damals einstimmig anerkannt, dass die Anwendung der sogenannten "Per Se"-Regel, auf die sich auch das Bezirksgericht von San Francisco im aktuellen Fall stützt, Innovation zum Nachteil der Endkunden beeinträchtigen könnte. Die US-Konzerne Microsoft und Meta veröffentlichten einen Brief zur Unterstützung der Argumentation von SAP.
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Der oberste Gerichtshof argumentiert in seiner Entscheidung allerdings, dass die beiden Hauptanliegen, die SAP in seiner Petition benennt, für das aktuelle Verfahren irrelevant seien. Auch den Vergleich mit dem Gerichtsverfahren gegen Microsoft lehnen die Richter ab. Man wäre damals basierend auf anderen Fakten zu einer anderen Entscheidung gekommen.
Joint-Venture zum Diebstahl von geistigem Eigentum genutzt?
Der Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen geht auf eine Teradata-Klage aus dem Juni 2018 zurück. In dieser wurden nicht nur die kartellrechtlichen Vorwürfe erhoben, auch soll SAP Patente des ehemaligen Partners gestohlen haben. Den Anschuldigungen zufolge hätte der Softwarekonzern das 2006 gegründete Joint-Venture nur dazu genutzt, Zugriff auf das geistige Eigentum von Teradata zu erhalten.
Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" und das ARD-Magazin "Fakt" hatten 2015 gemeinsam Gerichtsunterlagen ausgewertet, die dies belegen sollen. Die Recherchen stützten sich damals auf die Untersuchungen eines internen Auditors der SAP. Dieser sei in Gesprächen mit HANA-Entwicklern zu dem Schluss gekommen, dass das Datenbanksystem das geistige Eigentum anderer Firmen verletzt.
Auch Teradata macht in seiner ursprünglichen Klage aus dem Jahr 2018 darauf aufmerksam, in welch kurzer Zeit das Datenbanksystem damals entwickelt worden wäre. SAP-Mitberünder Hasso Plattner erläuterte dagegen in einem Interview, dass HANA auf der Datenbank Hyrise basiere, die von seinem Software-Institut HPI erdacht wurde und als Open-Source-Produkt zur Verfügung stehe.
(mho)