Kritik an Neuregelung der Rundfunkgebühr

Der jüngste Entwurf für den 15. Rundfunkstaatsvertrag wurde nun im Internet publik. Dienstleistungsunternehmen stören sich an der darin geplanten Staffelung des Rundfunkbeitrags nach der Mitarbeiterzahl. Datenschützer sehen die "Supermeldebehörde" äußerst kritisch.

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Die Neuregelung der Rundfunkgebühren geht zu Lasten von Kleinbetrieben und Unternehmen mit vielen Filialen. Das moniert der Bundesgeschäftsführer Bundesverbandes der Dienstleistungsunternehmen (BDD), Peter Konermann, laut einem Bericht des Manager Magazins.

Herkömmliche und neuartige Rundfunkgeräte laut GEZ

(Bild: GEZ)

Laut dem Entwurf für den 15. Rundfunkstaatsvertrag soll jeder Privathaushalt den Pauschalbetrag einmal pro Monat entrichten. Für Unternehmen soll der Betrag je nach Anzahl der Mitarbeiter unterschiedlich oft fällig werden: bei einer Mitarbeiterstärke von 5 bis 14 Personen einmal, ab 15 Mitarbeitern zweimal, ab 50 viermal und ab 250 achtmal. Mit 20.000 Mitarbeitern müssen 150 Beiträge pro Monat entrichtet werden. Die Belastung pro Mitarbeiter sinkt also, je größer ein Unternehmen ist.

Die Staffelung soll nicht für das gesamte Unternehmen gelten, sondern für jede Betriebsstätte. Ein Unternehmen mit 200 Mitarbeitern, die alle am selben Standort arbeiten, zahlt vier Beiträge monatlich. Wenn die 200 Mitarbeiter aber auf fünf Filialen mit je 40 Kollegen arbeiten, müssten zehn Beiträge bezahlt werden.

Den jüngsten Entwurf für den 15. Rundfunkstaatsvertrag hat das Politik- und Medienblog Carta nun veröffentlicht. Demnach sollen Großunternehmen und Besitzer von Ferienwohnungen gegenüber früheren Planungen für einen neuen pauschalen Rundfunkbeitrag entlastet, Behinderte stärker belastet werden. Der Vertrag soll auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 29. September verabschiedet werden.

Zweit- und Ferienwohnungen sollen laut Carta nicht mehr der vollen Abgabenhöhe unterworfen sein, sondern als sogenannte Nebenwohnungen mit einem Drittel der Gebühr in Rechnung gestellt werden. Für mehr als 580.000 bislang von Rundfunkbeiträgen befreite Personen mit Behinderungen soll der Nachteilsausgleich gestrichen werden. Blinde, sehbehinderte, hörgeschädigte und behinderte Menschen müssen künftig einen Betrag in Höhe eines Drittels der Gebühr zahlen, schildert Carta.

Das Weblog hatte bereits Mitte Mai einen Staatsvertragsentwurf öffentlich gemacht, der von Ende März 2010 stammte. Darin war vorgesehen, dass die GEZ in "Rundfunkservicezentrale" umbenannt werden sollte. Im neuen Entwurf sei davon nicht mehr die Rede, sondern stattdessen von einer "nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebenen Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten". An den Bestimmungen zu Kontroll-, Melde- und Auskunftspflichten sei nichts geändert worden. Vor diesem Hintergrund hatte der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig im Juli 2010 von einer "Supermeldebehörde" gesprochen. Carta spricht angesichts des neuen Entwurfs davon, dass "die datenschutzrechtlichen Kollateralschäden abenteuerlich" seien.

Der Autovermieter Erich Sixt sieht die bisher geplante Reform als verfassungswidrig an. Vorvorige Woche sagte er laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Autos, der zudem noch erhöht werde, sei verfassungswidrig. Der Beitrag für Autoradios stelle einen Systembruch dar, denn schließlich beruhe die Reform darauf, dass nicht mehr für Geräte, sondern pro Haushalt und Betrieb kassiert werden soll. (anw)