Die Stadt, der Elektroschrott und der Bürger

Die Kommunen rechnen mit Mehrkosten von 300 Millionen für die Entsorgung von Elektroaltgeräten. Das Umweltministerium spricht hingegen von einer Entlastung für die Gemeinden, die künftig nur noch als Sammelstelle fungieren.

vorlesen Druckansicht 145 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • dpa

Verbraucher müssen angesichts des künftigen Rücknahmesystems für Elektroschrott mit höheren Kommunalgebühren und bei neuen Elektrogeräten mit Preisaufschlägen der Hersteller rechnen. Diese gehen von insgesamt 350 Millionen bis 500 Millionen Euro Kosten bei der neuen Pflicht zur Entsorgung und Wiederverwertung solcher Altgeräte von der Waschmaschine bis zum Handy aus. Das teilten der Zentralverband Elektrotechnik- sowie Elektronikindustrie (ZVEI) und der Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation sowie neue Medien (Bitkom) am heutigen Mittwoch bei einer Expertentagung in Berlin mit.

Für die Kommunen, die für die Bürger als Sammelstellen fungieren, sind Kosten von 300 Millionen Euro im Gespräch. Solche Kosten müssten von den Gebührenzahlern getragen werden, sagte Holger Thärichen von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben. Helge Wendenburg, Abteilungsleiter im Bundesumweltministerium, erklärte dagegen, eigentlich müsse es zu Gebührensenkungen bei den Städten und Kreisen kommen, die bisher für die Verwertung von Elektroschrott zuständig seien und jetzt nur noch als Sammelstelle für die von der Industrie vorzunehmende Entsorgung fungierten.

Vom 24. März an dürfen die Verbraucher nach dem vor einem Jahr in Kraft getretenen Elektrogerätegesetz auch kleinere Elektrogeräte wie Handy, Föhn und Computer nicht mehr in den Hausmüll werfen, sondern müssen sie wie Großgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen) zu ausgewiesenen Sammelstellen der Kommunen bringen – es sei denn, diese holen diesen Müll in getrennten Tonnen ab. Davon gehen die Kommunen aber nur in geringem Umfang aus. Vertreter der Industrie äußerten aber die Erwartung, dass zu einem großen Teil auch Händler künftig zur Rücknahme von Altgeräten bereit sein werden. Auch sie können in Vertretung ihrer Privatkunden solche Geräte künftig bei den kommunalen Sammelstellen abliefern. Insbesondere Kleinunternehmen hatten in den vergangenen Monaten den bürokratischen Aufwand beklagt, den die neue Verpflichtung zum Eintrag im Elektro-Altgeräte-Register mit sich brachte.

Alle Tagungsteilnehmer sprachen von einem Erfolg des nach vielen Jahren und unter Zeitdruck der EU zu Stande gekommenen Kompromisses zwischen Herstellern und Kommunen. Mit verstärkter Wiederverwertung werthaltiger Elektroteile aus Altgeräten – wie Gold, Platin und Silber – in künftigen Produktionen erweise sich "Abfall" als Rohstoff, betonte Wendenburg. "Wenn wir dauerhaft Arbeitsplätze in Deutschland schaffen und erhalten wollen, dann werden wir das nur mit Techniken tun können, die auf Ressourcen von morgen zurückgreifen können."

Die Elektroindustrie erwartet, dass jährlich 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Geräte entsorgt werden. Zur Durchsetzung der neuen Ablieferungspflicht der Bürger sieht das Umweltbundesamt (UBA) kaum strafrechtliche Möglichkeiten. Entsorgungsexpertin Jutta Penning appellierte deshalb an die Kommunen, in ihren Satzungen einen Bußgeldrahmen festzulegen. Dieser reiche zum Beispiel am UBA-Sitz Dessau bis 2500 Euro in schwerwiegenden Einzelfällen. Auch sollten die Städte die Abholung der Mülltonnen verweigern, wenn darin Elektroschrott gefunden werde. (dpa) / (ssu)