BNetzA erhöht Druck auf DB InfraGO wegen Baustellenkommunikation
Die BNetzA zwingt die Deutsche Bahn zu einer Verbesserung ihrer Baustellenplanung. Hohe Zwangsgelder und neue Rechte fĂĽr Mitbewerber sollen das sicherstellen.
(Bild: heise online / anw)
Mit Verspätungen bei der Bahn haben nicht nur die Fahrgäste zu kämpfen. Auch andere Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ärgern sich darüber – allerdings in einem anderen Zusammenhang. Sie beklagen seit einiger Zeit drastische Verspätungen bei der Baustellenkommunikation der Bahn. Das führe dazu, dass sie kaum oder gar nicht mehr reagieren können, sagen sie. Es ist die Rede von chaotischen Planungsabläufen, verspäteten und ausgefallenen Zügen sowie wirtschaftlichen Schäden bei Eisenbahnen und ihren Kunden. Jetzt hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den EVUs gegenüber der DB-Infrastrukturtochter DB InfraGO deutlich den Rücken gestärkt.
In mehreren TeilbeschlĂĽssen, von denen der jĂĽngste am Mittwoch zugestellt wurde, will die Bundesnetzagentur die Deutsche Bahn jetzt zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Baustellenplanung zwingen.
Mit dem ersten Teilbeschluss im Verfahren BK10-25-0043_Z im April setzte die Behörde bereits zwei Zwangsgelder in Höhe von jeweils 500.000 Euro fest – insgesamt also eine Million Euro. Gleichzeitig drohte sie für künftige Verstöße mit gestaffelten Zwangsgeldern von bis zu einer Million Euro monatlich.
Systematische Fristverstöße bei Bauankündigungen
Hintergrund der drastischen Maßnahmen sind anhaltende und massive Verstöße der DB InfraGO gegen ihre eigenen Fristen zur Ankündigung von Baumaßnahmen. Die sogenannte "Zusammenstellung der vertrieblichen Folgen" (ZvF) – ein Dokument, das Eisenbahnverkehrsunternehmen über baubedingte Trassenänderungen informiert – werde systematisch zu spät übermittelt.
Im Januar 2025 lag die Quote der eingehaltenen Fristen bei ZvF-EndstĂĽcken fĂĽr A-MaĂźnahmen bei nur 36,6 Prozent, bei B-MaĂźnahmen nur bei 34,3 Prozent. Auch im Februar 2025 besserte sich die Situation kaum: Hier lagen die Quoten bei 44,9 Prozent (A-MaĂźnahmen) beziehungsweise 49,8 Prozent (B-MaĂźnahmen).
Besonders problematisch: Die DB InfraGO hat laut Bundesnetzagentur in erheblichem Umfang aufgehört, überhaupt Mitteilungen zu machen. In den Monaten Februar bis Juli 2024 wurden teilweise mehr Dokumente gar nicht erstellt als verspätet übermittelt. Würde man die nicht erstellten Dokumente als verspätet mitzählen, lägen die Quoten in manchen Monaten unter 10 Prozent.
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Die BNetzA droht nun mit einem abgestuften System: Bei weniger als 95 Prozent fristgerechter Übermittlung wird ein Zwangsgeld von 100.000 Euro fällig. Die Beträge steigen auf 200.000 Euro (unter 85 Prozent), 300.000 Euro (unter 75 Prozent), 400.000 Euro (unter 65 Prozent) und schließlich 500.000 Euro (unter 55 Prozent). Diese Regelung gilt seit Juli 2025 sowohl für A- als auch für B-Maßnahmen.
Die Beschlusskammer zeigte sich in ihrer Begründung unbeeindruckt von den Argumenten der DB InfraGO. Das Unternehmen hatte vorgebracht, die einzige Möglichkeit zur fristgerechten Einhaltung sei die Absage oder Verschiebung vieler Baumaßnahmen gewesen, was wegen der Folgen für den Zustand der Anlagen sowie die Interessen der Allgemeinheit nicht zumutbar sei. Die BNetzA kontert jedoch, dass das Verwaltungsgericht Köln bereits entschieden habe, dass eine solche Entscheidung der DB InfraGO zumutbar wäre.
Neue Waffe fĂĽr Eisenbahnunternehmen
Einen zweiten, möglicherweise noch wirksameren Hebel kündigte die BNetzA im zweiten Teilbeschluss an. Dieser ermöglicht es Eisenbahnverkehrsunternehmen künftig, Einspruch gegen verspätet angekündigte Baumaßnahmen einzulegen, damit die gebuchte Trasse wie geplant genutzt werden kann.
Peter Westenberger, Geschäftsführer des Verbands "Die Güterbahnen", begrüßt die Entscheidung: "Die DB InfraGO ist wohl das einzige große Unternehmen, das es immer wieder verschusselt, den eigenen Kunden ihre Planungen rechtzeitig anzukündigen. Dass die Unternehmen nun die Durchführung der gebuchten Fahrt auch zu Lasten der geplanten Baustelle einfordern können, stärkt ihre Position."
Regionale Unterschiede enorm
Die neuen Berichtspflichten, die bis Januar 2027 gelten, verlangen von der DB InfraGO eine detaillierte monatliche Aufstellung – sowohl für das Gesamtnetz als auch aufgeschlüsselt nach Regionen. Nach Angaben der Eisenbahnverbände beträgt die Verspätung in manchen Regionen derzeit bis zu 100 Prozent.
Die Zahlen müssen auf den Zug genau ausgewiesen werden – eine Forderung, die die DB InfraGO selbst vorgebracht hatte und die nun umgesetzt werden soll.
SB² als Hoffnungsträger?
Die DB InfraGO hatte bereits im Juni 2024 mitgeteilt, sie erwarte für die Jahre 2025 und 2026 durch das Programm "SB² – System beruhigen, Stabilisierung Betrieb" noch keine grundlegende Besserung der Fristeneinhaltung. Dieses Programm sieht ein getaktetes Sperrzeitensystem für Instandhaltungsmaßnahmen vor.
Die Beschlusskammer zeigt sich skeptisch: Die bisherigen Maßnahmen hätten noch keine signifikante Steigerung gegenüber den Werten im Juni und Juli 2024 gebracht, teilweise lägen die aktuellen Zahlen sogar noch darunter.
Ausblick: Neue Kommunikationsformate ab 2027
Ab 2027 plant die DB InfraGO ein neues System. Statt ZvF-Dokumenten will sie dann ein Grob- und ein Feinplanungsergebnis zur VerfĂĽgung stellen.
Der aktuelle Beschluss hat allerdings keine Auswirkungen auf kurzfristige, ungeplant auftretende BaumaĂźnahmen. Diese mĂĽssen auch weiterhin von den Unternehmen akzeptiert und gehandhabt werden.
(mki)