Ärger um .eu-Domains

Die für Laien undurchsichtigen Vergaberichtlinien in der Sunrise-Phase und hohe Kosten verärgern insbesondere Privatpersonen, die ihren Nachnamen als .eu-Domain anmelden wollen.

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Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Urs Mansmann

Noch bis 7. April läuft die Sunrise-Periode 2 für die Vergabe von .eu-Domains. Zum Zuge kommen in dieser Phase neben Rechteinhabern von Firmen- und Markennamen auch Antragsteller, die ihren Nachnamen als .eu-Domain nutzen wollen. Um die Anmeldung erfolgreich vorzunehmen, sind allerdings zahlreiche formale Anforderungen zu erfüllen. Wer einen Antrag auf eine .eu-Domain in der Sunrise-Phase einreicht, erhält vom Registrar EURid eine E-Mail mit der Aufforderung, binnen 40 Tagen Unterlagen einzureichen, die den Anspruch auf den Namen belegen.

Eine Kopie des Ausweises für die Beantragung des Nachnamens ist laut der Unternehmensberatung Price, Waterhouse und Coopers, die von der EURid mit der Prüfung der Anträge betraut wurde, in keinem Falle ausreichend. Jeder Antragsteller muss eine eidesstattliche Versicherung eines Rechtsanwaltes vorlegen, dass der Name im jeweiligen EU-Land geschützt ist, schreiben die Sunrise-Regeln (PDF-Dokument) vor.

Zahlreiche Kanzleien bieten die passende Dienstleistung im Internet zu Festpreisen an. Diese unterscheiden sich aber von Anbieter zu Anbieter deutlich und liegen zumeist zwischen 65 und 150 Euro, die zusätzlich zu den meist 100 Euro Registrierungsgebühren zu entrichten sind. Die anwaltliche Erklärung ist aber nur die erste Hürde, die der Antragssteller nehmen muss. Der Antrag muss beim Einreichen der Unterlagen zahlreiche formale Anforderungen erfüllen, beispielsweise dürfen die durchgehend nummerierten Seiten (weißes, undurchsichtiges, nur einseitig bedrucktes Papier im DIN-A-4- oder Letterformat) weder geklammert, geheftet, geklebt oder gefaltet beziehungsweise retuschiert sein. Außerdem muss jede Antragsseite vom Antragssteller paraphiert, also mit einem Namenskürzel versehen werden. Pro Antrag darf nur ein Satz von Nachweisen beigefügt werden, verschiedene Anträge dürfen nicht in einen Umschlag gepackt werden.

Rechtsanwalt Thomas Nuthmann von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte in Berlin, die ebenfalls einen Sunrise-Service für .eu-Domains anbietet, kennt noch mehr Fehlerquellen: "Wer die .eu-Domain für den eigenen Nachnamen über den Firmen-Account bei seinem Provider einreicht, könnte ebenfalls ein Problem bekommen. Der Name des Antragsstellers und die beantragte Domain müssen deckungsgleich sein. Zweifelhaft ist auch, ob Kombinationen aus Vor- und Zunamen zulässig sind, hier gibt es keine eindeutigen Aussagen in den Sunrise-Regeln." Auch Adelsnamen können zu Problemen führen: "Adelstitel wie 'von' und 'zu' sind Teil des Nachnamens – der Antragsteller kann diese entweder zusammenschreiben oder durch Bindestriche trennen", weiß Nuthmann.

Angesichts der für Nicht-Juristen teils kryptisch formulierten Sunrise-Regeln der EURid und teilweise falscher Informationen von Providern haben bereits einige Antragssteller unzureichende Dokumente eingereicht, was voraussichtlich zur Ablehnung solcher Anträge führt. Wer nun feststellt, dass er bei der Abgabe des Antrags gepatzt oder gar schon einen Ablehnungsbescheid erhalten hat, muss indes nicht alle Hoffnung fahren lassen. Nuthmann rät dazu, einfach einen weiteren Antrag zu stellen und die Fehler des ersten Versuchs dabei auszumerzen. Für den werden dann allerdings nochmals die saftigen Registrierungsgebühren von zumeist knapp 100 Euro fällig.

Wer auf den Papierkrieg keine Lust hat, muss auf die Landrush-Periode ab 7. April warten. Dann kann jeder Antragssteller ohne Nachweis einen beliebigen Domainnamen beantragen. Hier gilt allerdings das Prinzip, dass die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden, Die Provider führen schon interne Wartelisten für diese Periode. Und sehr begehrte Begriffe sind durch einige juristische Tricks bereits in der Sunrise-Periode vergeben worden.

Zur .eu-Domain siehe auch: (uma)