Österreichische Gesundheitskarte verletzt den Datenschutz von Arbeitslosen

Berichten der österreichischen Presse zufolge hat der Verband der österreichischen Medizinsoftware-Hersteller (ÖMS) erste Fälle dokumentiert, in denen die e-card gegen den Datenschutz verstößt.

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Von
  • Detlef Borchers

Berichten der österreichischen Presse zufolge hat der Verband der österreichischen Medizinsoftware-Hersteller (ÖMS) erste Fälle dokumentiert in denen die e-card gegen den Datenschutz verstößt. Die e-card ist das Pendant zur deutschen Gesundheitskarte und wurde Anfang dieser Woche eingeführt.

Demnach wurde bei einem Allgemeinmediziner beim Einlesen zweier e-cards die Meldung "Kein Versicherungsschutz" ausgegeben. Ein Anruf bei der Hotline der Gesundheitskassen erbrachte zwar die Auskunft, dass bei beiden Karten der Versicherungsschutz gegeben war, doch beunruhigten die von der Hotline genannten Gründe. Bei einem Patienten fehlten beim zuständigen Arbeitsamt Unterlagen zu seiner Person, der andere hatte einen Termin beim Arbeitsamt versäumt oder eine ihm angebotene Arbeit nicht angenommen. Das österreichische Arbeitsamt als Versicherer der Arbeitslosen antwortete darauf offenbar mit einem Eintrag in der zentralen Versicherungsdatei, der von der e-card als Sperre interpretiert wurde.

Für den ÖMS als ausgewiesenen Kritiker der österreichischen Lösung, die mit einem Peering Point als zentralen Datenknotenpunkt arbeitet, ist der Fall klar. "Die Behauptung von Hauptverband und Ärztekammer, der Peering Point sei nur Postverteilerzentrum, das Daten nur weiterleitet, aber nicht speichert, ist damit jedenfalls endgültig unglaubwürdig", heißt es in einer Pressemeldung des Softwareverbandes. (Detlef Borchers) / (atr)