Bundesregierung: "Smart Meter Light" fĂĽr Kleinhaushalte aktuell nicht machbar

Der Ruf von Petenten, Kleinspeicher in Mietwohnungen mit abgespeckten intelligenten Stromzählern auszurüsten, lässt sich derzeit wegen Formalien nicht umsetzen.

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Smart Meter

(Bild: ARVD73/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die von insgesamt knapp 40.000 Bürgern unterstützte Bundestagspetition zum Einsatz von Kleinspeichern in Mieterhaushalten als Beitrag zur Stabilisierung von Stromnetzen durch ein vereinfachtes "Smart Meter Light" stößt aktuell auf ein formales Hindernis. Das betonte Stefan Rouenhoff (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag. Er verwies auf die misslichen Erfahrungen bei der laufenden Smart-Meter-Einführung und erklärte, dass eine Zertifizierung einer abgespeckten Variante intelligenter Stromzähler sich trotz bereits eingeführter Erleichterungen als langwieriger Prozess darstellen dürfte.

Hauptpetent Andreas Schmitz alias Akkudoktor auf YouTube hob hervor, dass aktuell nur drei Prozent der deutschen Haushalte mit den regulären, teuren und komplexen Smart Metern ausgestattet seien. Er betonte das ungenutzte Potenzial der rund zwei Millionen Kleinspeicher in Deutschland, die mit 18,5 Gigawattstunden etwa die Hälfte der Kapazität aller deutschen Pumpspeicherkraftwerke böten. Solche Mini-Depots könnten zur Netzstabilität, zum Abfedern von Stromspitzen sowie zum Entlasten von Ortsnetztrafos beitragen. Momentan dürften sie das aber aus rechtlichen Gründen in den meisten Fällen nicht.

Für viele Haushalte ohne größere Erzeugungsanlagen oder steuerbare Verbraucher seien vollwertige, komplexe Smart Meter nicht kosteneffizient, sagte Schmitz. Er rief daher nach einer modernen Messeinrichtung mit vereinfachter Datenkommunikation und ohne Rückkanal – das Smart Meter Light – um Kleinspeicher und intelligente Verbraucher netzdienlich nutzen und den sich hinziehenden Hochlauf der Technik beschleunigen zu können.

Steckersolargeräte würden heute bereits häufig zusammen mit Speichern eingesetzt, heißt es in der Petition. Solche einfach nutzbaren Anlagen sollten daher hinsichtlich Einspeiseleistung, Anmeldung, Zählertausch und Zusammenfassung den Steckersolargeräten gleichgestellt werden. Zudem müssten Netzentgelte, Steuern und Umlagen durch die Bundesnetzagentur zentral, transparent und automatisiert abrufbar sein, um sie für autonomes Energiemanagement nutzen zu können.

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Christian Ofenheusle, Vorsitzender des Bundesverbandes Steckersolar, unterstützt Schmitz. Er erklärte, dass die hohen Kosten der Standard-Gateways und Steuerboxen primär durch die erforderliche Sicherheitstechnik und den Datentransfer entstünden. Da in Mietwohnungen typischerweise keine steuerbaren Großverbraucher wie Wärmepumpen oder Wallboxen reguliert würden, sei diese aufwendige Technik und der Rückkanal beim Smart Meter Light unnötig. Der Verband sieht Kleinspeicher generell als einen "zentralen Baustein für die Bürgerenergiewende".

Rouenhoff bekräftigte zwar das grundsätzliche Ziel der Bundesregierung, Speicher zu stärken und deren Netzdienlichkeit zu fördern. Er schränkte aber ein, dass "nicht alles, was wir uns wünschen, technisch eins zu eins umsetzbar" sei. Die Einbindung von Kleinspeichern unterliege einem hohen Prozessaufwand, den die Verteilnetzbetreiber aktuell noch nicht bewältigen könnten.

Das Quorum für Bundestagspetitionen ist erreicht, wenn 30.000 Mitzeichnungen eingegangen sind. Das Smart-Meter-Ersuchen hat diese Schwelle im Februar überschritten. Der Petitionsausschuss muss sich dann in einer öffentlichen Sitzung mit dem Anliegen auseinandersetzen und gegebenenfalls gesetzgeberische Schritte einleiten.

(wpl)