Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Steuer-ID

Die "neue" Steueridentifikationsnummer ist ein zweischneidiges Schwert: Kritiker sehen sie als ersten Schritt zum "gläsernen Bürger", für Finanzämter ist sie hingegen ein Segen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Marzena Sicking
Inhaltsverzeichnis

Die Steueridentifikationsnummer ist wie der Name schon sagt, eine (elfstellige) Identifikationsnummer, die bei "natürlichen Personen" für Steuerzwecke eingesetzt wird. Sie gilt bundesweit und lebenslänglich und ermöglicht schneller als bisher eine eindeutige Identifikation des Steuerzahlers. Die Steuer-ID wird allerdings nur für die Einkommenssteuer verwendet. In Bezug auf andere Steuerarten wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc. hat sich nichts geändert.

Vermutlich vor allem deshalb, weil fast alle anderen in Europa sie schon haben. In den meisten Ländern Europas ist die Verwendung einer "Taxpayer Identification Number" (TIN) längst Standard. Nach Angaben der Bundesregierung sollte die sogenannte "Steuer-ID" außerdem ein wichtiger Schritt bei der Modernisierung unseres komplizierten und teueren Steuersystems werden: Das Bundesministerium der Finanzen versprach eine Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens sowie Bürokratieabbau. Mit Hilfe der Steuer-ID sollen Anträge schneller bearbeitet werden, Leistungs- und Steuerbetrug wirksamer bekämpft werden.

Durchaus. Zwar ist der große Bürokratieabbau noch nicht in Sicht, aber Erleichterung bringt die Steuer-ID dem Bürger und auch den Behörden durchaus. So sind Serviceleistungen der Steuerverwaltung wie die Bereitstellung einer vorausgefüllten elektronischen Steuererklärung oder die automatisierte Verarbeitung elektronischer Belege, erst durch sie möglich. Zieht der Steuerpflichtige um oder nimmt den Familiennamen seines Partners an, ist er noch immer – und ohne einen großen Verwaltungsaufwand – als die Person zu erkennen, der die Steuer-ID zugewiesen wurde. Auch menschliche Fehler in den Behörden haben keine großen Auswirkungen mehr: bei den früheren Steuernummern-Systemen hatte schon ein kleiner Vertipper im Namen zur Folge, dass eine korrekte Identifikation nicht mehr möglich war.

EingefĂĽhrt wurde die Steuer-ID im August 2008. Die elfstellige Nummer wird vom Bundeszentralamt fĂĽr Steuern (BZSt) vergeben. Alle in Deutschland gemeldeten Personen, vom Baby bis zum Greis, bekommen sie, inzwischen sind es mehr als 82 Millionen Menschen.

Gespeichert werden Namen, Vornamen, Geburtstag, Geburtsort, Geschlecht, Adresse, Titel, zuständige Finanzbehörde und Sterbedatum. Auch Religionszugehörigkeit oder Krankenversicherungsbeiträge werden hier abgelegt. Insgesamt werden also alle Daten gespeichert, die für die Besteuerung relevant sind. Und sie werden noch bis zu 20 Jahre nach dem Tod des Bürgers bereitgehalten.

Kritiker befürchten, dass die Steuer-ID zum Anlegen eines großen Datenpools mit Persönlichkeitsprofilen missbraucht werden könnte, es anschließend nur noch den "gläsernen Bürger" gibt. Insgesamt 170 Bürger sahen damit ihr Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verletzt und haben deshalb gegen die Einführung der Steuer-ID geklagt. Der 2. Senat des Finanzgerichts Köln hat nun in einem Musterprozess sieben dieser Klagen abgewiesen (Urteil vom 09.09.2010, Az: 2 K 3093/08, 2 K 3986/08, 2 K 3265/08.)

Nein. Die Richter selbst betonten verfassungsmäßige Zweifel, da mit der Steuer-ID tatsächlich alle Bürger zentral erfasst werden könnten und durch eine Vernetzung der Datenbestände ein großer zentraler Datenpool entstehen könnte, der die Erstellung der befürchteten Persönlichkeitsprofile tatsächlich ermöglichen könnte. Auch wurde eine "gewisse Vorratsdatenspeicherung" gerügt, denn auch Babys und Kinder, die nun definitiv nicht steuerpflichtig sind, erhalten diese Nummer. Wie es mit den Klagen weitergeht, bleibt abzuwarten, denn eine Revision beim Bundesfinanzhof München wurde zugelassen. (Marzena Sicking) / (map)