Wachsende Front gegen EU-weite Vorratsspeicherung von TK-Verbindungsdaten

In Berlin formiert sich der Widerstand gegen eine Brüsseler Initiative, der zufolge Provider sämtliche Telekommunikationsdaten ein bis drei Jahre vorhalten sollen.

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Von
  • Stefan Krempl

In Berlin formiert sich der Widerstand gegen eine Initiative der Länder Frankreich, Irland, Großbritannien und Schweden, der zufolge Telcos und Internetprovider in der EU sämtliche Telekommunikationsdaten ein bis drei Jahre vorhalten sollen. So haben sich die Wirtschaftspolitiker im Bundestag fraktionsübergreifend von dem Vorstoß in Brüssel distanziert. Der Bundesrat hat zudem die Haltung seiner Rechtsexperten nicht unterstützt, die sich im Frühsommer für die pauschale Anlegung der gigantischen Datenhalden ausgesprochen hatten. Auch das Bundesjustizministerium ließ vorsichtig durchblicken, dass es von der undifferenzierten Maßnahme wenig hält.

Der entschiedenste Widerspruch kommt derzeit aus dem Parlament. Dort hat der Wirtschaftsausschuss einen Antrag angenommen, der den in Brüssel vorbereiteten Rahmenbeschluss über die Vorratsspeicherung aller beim Telefonieren, Simsen, Surfen, E-Mailen, Filesharing oder Chatten anfallender "Verkehrsdaten" äußerst kritisch gegenübersteht. Die Wirtschaftsexperten aller Fraktionen empfehlen dem in der Sache federführenden Rechtsausschuss, den EU-Beschluss abzulehnen. Die Bundesregierung soll zudem aufgefordert werden, den Vorstoß in den Gremien der Europäischen Union zu verhindern. Zur Begründung verweisen sie auf die bereits mit harten Bandagen geführte Debatte zur Vorratsdatenspeicherung hierzulande im Zusammenhang mit der lange umstrittenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Sie betonen, dass auf das Instrument "einvernehmlich verzichtet wurde", weil der Speicheraufwand, dessen Kosten und der zu erwartende Nutzen in keinem Verhältnis zueinander bestehen würden. Zudem habe es grundsätzliche Datenschutzbedenken gegen die Zwangsmaßnahme gegeben.

Der Bundesrat, der bislang auch im Rahmen der TKG-Reform eine Vorratsdatenspeicherung einforderte, hat sich nach langen Überlegungen derweil anders entschlossen. So nimmt die Länderkammer die Initiative der Vorreiternationen in der EU nur noch "zur Kenntnis". Ursprünglich wollten vor allem die unionsgeführten Länder den Vorstoß begrüßen. Dagegen haben vor allem Bundesländer gestimmt, in denen die FDP mit an der Macht ist. Für eine klare Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung ließ sich allerdings keine Mehrheit finden.

Das Justizministerium hat überdies besorgten Abgeordneten der FDP-Fraktion im Bundestag zugesichert, dass die Bundesregierung bei den Beratungen über den Brüsseler Rahmenbeschluss in der zuständigen Arbeitsgruppe des EU-Rates zur strafrechtlichen Zusammenarbeit "Erwägungen in die Diskussion einbringen" werde, "die im Rahmen der Beratungen zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes maßgeblich waren". In der Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach auf eine Anfrage des medienpolitischen Sprechers der FDP, Hans-Joachim Otto, schreibt dieser weiter, dass bei der erforderlichen Diskussion der Problematik "Mindestspeicherfristen für Verkehrsdaten" der Entwurfstext, die "relevanten und komplexen rechtsstaatlichen Grundlagen" sowie auch die "verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Einschränkung von Grundrechten der Betroffenen" eingehend geprüft werden müssten.

Otto geht diese Aussage aber noch nicht weit genug. Gegenüber heise online forderte er die Bundesregierung auf, "sich im Rahmen der europäischen Beratungen, klar gegen die geplanten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung zu positionieren. Es könne nicht sein, dass die in Berlin eindeutig abgelehnte Datensammelwut "nunmehr über das europäische Hintertürchen wieder aufgewärmt wird". Die FDP-Fraktion macht gleichzeitig mit einer zusätzlichen ausführlichen Kleinen Anfrage weiter Druck gegen die von Bürgerrechtsgruppen als pauschale Beschnüffelung kritisierte Maßnahme: Zu 18 Punkten möchten die Liberalen nähere Auskünfte. Darunter sind sehr detaillierte Fragen, etwa nach der zivilrechtlichen Haftung für Fehler bei der immensen Datenspeicherung und zu den erwarteten Verteuerungen von Telekommunikations-Dienstleistungen. Die Antwort auf die bereits einen Monat alte Anfrage steht noch aus. (Stefan Krempl) / (jk)