ELENA: Unternehmen sparen, Verwaltung zahlt

In einem Gutachten kommt der Normenkontrollrat zu dem Ergebnis, dass sich durch das ELENA-Verfahren insgesamt rund 8 Millionen Euro pro Jahr sparen lassen. Die Verwaltung hat rund 82 Millionen höhere, die Wirtschaft 90 Millionen niedrigere Kosten als bisher.

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Von
  • Christian Kirsch

Auf die öffentliche Verwaltung kommen durch ELENA höhere laufende Kosten zu, größere Unternehmen sparen dagegen. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens (PDF) des deutschen Normenkontrollrats (NKR).

ELENA (elektronischer Entgeltnachweis) fasst alle Daten von Arbeitnehmern und Beamten zusammen, die für einen Einkommensnachweis nötig sind. Die Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar verpflichtet, dafür die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten unter anderem zu Einkommen, Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten ist Teil der unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeleiteten Hartz-Reform. Zuletzt hatten Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Moratorium für ELENA angedeutet. Dies sei sinnvoll, wenn ELENA keine Entlastung für den Mittelstand bringe, meinte Brüderle

Während Behörden wie der Bundesanstalt für Arbeit verglichen mit dem bisherigen papiergebundenen Verfahren Mehrkosten in Höhe von rund 82 Millionen Euro jährlich entstehen, sinken die Ausgaben der Wirtschaft um 90 Millionen. Allerdings müssen Kleinstunternehmen mit höchstens 10 Mitarbeitern statt bislang einer nun 12 Meldungen pro Jahr abgeben. Ob für diese Firmen, die über 90 Prozent der deutschen Unternehmen ausmachen, ELENA höhere oder niedrigere Kosten verursacht, hat der NKR nicht ermittelt.

Den größten Anteil der zusätzlichen Verwaltungskosten machen die Erstattungen für die qualifizierte Signatur (QES) aus. Wer Wohn-, Eltern- oder Arbeitslosengeld beantragt, braucht ab Anfang 2012 eine mit der QES versehene Smartcard, um der jeweiligen Behörde Zugriff auf seine Daten zu gestatten. In seinen Berechnungen geht der NKR von einem QES-Preis von 8,33 Euro pro Jahr aus. Allerdings verlangen deutsche Trustcenter zurzeit zwischen 40 (T-Systems) und 59 (S-Trust) Euro jährlich dafür. Vor drei Jahren hatte der NKR in seinem damaligen ELENA-Gutachten noch 3,33 Euro angesetzt.

Zur Senkung der Verwaltungskosten sieht der NKR mehrere Möglichkeiten. So könne eine auf zehn Jahre verlängerte Gültigkeit der QES die jährlichen Kosten dafür auf 2 bis 4,50 Euro drücken. Zurzeit gilt die qualifizierte Signatur maximal fünf Jahre. Diese begrenzte Laufzeit ermöglicht es, die Schlüssel rechtzeitig durch längere zu ersetzen, bevor das Knacken zu einfach geworden ist. Außerdem, so der NKR, könne auf die elektronische Signatur zugunsten einer schriftlichen Vollmacht verzichtet werden. Bürger würden dann einem unabhängigen Dritten ermöglichen, ihre Daten mit seiner QES abzurufen. Diese Person könne etwa der Datenschutzbeauftragte der Behörde sein.

Die Einbeziehung weiterer Bescheinigungen in ELENA brächte der Verwaltung hingegen kaum Gewinne – stiege die Zahl der Dokumente von jetzt fünf auf fünfzehn, sänke der Aufwand der Behörden lediglich um gut 2 Millionen Euro. Die Unternehmen würden siebenmal so viel sparen.

ELENA sollte zur Entbürokratisierung beitragen und Kosten sparen, indem alle zur Beantragung von Sozialleistungen nötigen Daten zentral gespeichert werden. Bürgerrechtler kritisieren das Verfahren jedoch wegen der zentralen Sammlung und Speicherung von Informationen über alle Beschäftigungsverhältnisse. Außerdem sind die erhofften Spareffekte bisher nicht auszumachen, weshalb Wirtschaftsminister Brüderle bereits eine Aussetzung des Programms gefordert hatte. (ck)