Tauschbörsen-Software beschäftigt das oberste US-Bundesgericht

US-Gerichte hatten entschieden, Grokster und Streamcast seien nicht für Copyright-Verletzungen verantwortlich, die mit ihrer Tauschbörsensoftware begangen würden. Die US-Unterhaltungsindustrie zieht gegen diese Urteile vor den Supreme Court.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 75 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Eine schwere Schlappe war das Urteil für die Unterhaltungsindustrie: Im August hatte das Berufungsgericht im kalifornischen Pasadena die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, nach dem die P2P-Softwarehersteller Grokster und Streamcast Networks (Morpheus) ihre Geschäfte weiter betreiben dürfen. Dies will die US-Medienbranche nun nicht auf sich sitzen lassen und zieht vor das oberste US-Bundesgericht, den Supreme Court.

Die Verbände der Unterhaltungsindustrie hatten gefordert, dass den beiden Firmen per Gerichtsbeschluss die Herstellung und der Vertrieb von Filesharing-Software verboten werden solle, da sie bewusst und gezielt Copyright-Verletzungen in Kauf nehmen und gar provozierten, um damit Geld zu verdienen. Die Gerichte hatten dagegen bislang entschieden, dass ein solches Verbot nicht erlassen werden dürfe, wenn eine Technik zu rechtskonformen Verhalten eingesetzt werden könne. Alleine die Möglichkeit, mit der Software etwa gegen das Urheberrecht zu verstoßen, reiche nicht aus für ein Verbot. Es komme dabei auch nicht darauf an, in welchem Verhältnis der rechtmäßige und der illegale Einsatz einer Technik stünden, meinten die Gerichte. Die Hersteller der Software könnten jedenfalls nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass Anwender die Programme auch für illegale Zwecke nutzten. Grokster und Streamcast selbst hatten dies immer zu ihrer Verteidigung angeführt und dabei das Betamax-Urteil des obersten US-Bundesgerichts von 1984 in Anspruch genommen: Sony durfte danach weiter die Betamax-Videorecorder fertigen, da man keine Beihilfe zu einer Urheberrechtsverletzung leisten könne, wenn man nicht direkt daran beteiligt sei.

In ihrer Eingabe beim Supreme Court fordern die Medienkonzerne nun, dass das Gericht die Frage kläre, ob das Berufungsgericht darin "irrte, als es, im Gegensatz zu lange bestehenden Prinzipien der Nebenverantwortung im Coyright-Gesetz, entschied, [...] Grokster und Streamcast sollten gegen die Haftbarkeit für die Millionen von täglichen Copyright-Verletzungen, die über ihre Dienste geschehen und die 90 Prozent der Gesamtnutzung der Dienste ausmachen, immunisiert werden". Mit dieser Petition for Writ of Certiorari legten unter anderem MGM, Labels der Bertelsmann Music Group, Universal, Disney und Warner gegen die Entscheidung des kalifornischen Berufungsgerichts Rechtsmittel ein. Für die Electronic Frontier Foundation (EFF), die Grokster und Streamcast in diesem Verfahren juristisch berät, ist das Vorgehen der Unterhaltungsindustrie ein frontaler Angriff auf die Regelungen des Betamax-Urteils. Die Lobby-Verbände der Industrie weigerten sich zu akzeptieren, "dass auch Verbraucher und Technologie-Firmen Rechte haben", kommentierte EFF-Anwalt Jason Schultz. (jk)