Schweizer Ständerat stimmt Öffnung der letzten Meile zu

Konkurrenten der Swisscom sollen nach Ansicht der kleinen Kammer sofort vollständigen Zugang zum Teilnehmer-Anschlussnetz erhalten, werden aber zu Investitionen in eine eigene flächendeckende Infrastruktur verpflichtet.

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Der Schweizer Ständerat hat in seiner heutigen Sitzung die Änderung des Fernmeldegesetzes gutgeheißen. Sie sieht unter anderem die Öffnung der letzten Meile vor, also der Kupferkabel zwischen Verteilzentrale und Hausanschluss. Konkurrenten der Swisscom sollen nach Ansicht der kleinen Kammer sofort vollständigen Zugang zum Teilnehmer-Anschlussnetz erhalten, werden aber zu Investitionen in eine eigene flächendeckende Infrastruktur verpflichtet. Der Nationalrat wollte in seinem Beschluss vom 7. Oktober 2004 mit einer Befristung des freien Zugangs zu schnellen Datenverbindungen auf zwei Jahre verhindern, dass Konkurrenten von der Swisscom-Infrastruktur profitierten, ohne selber zu investieren. Diese Begrenzung hob der Ständerat nun auf.

Um dennoch Trittbrettfahrer auszuschließen, die sich die "Rosinen in den Zentren herauspicken" und die Randgebiete vernachlässigen, wie es ein Redner ausdrückte, soll nach drei Jahren das Recht auf schnellen Bitstream-Zugang mit Auflagen verbunden werden. Die großen Anbieter müssen in eine eigene Infrastruktur investieren und flächendeckend in allen Landesteilen auftreten. Ansonsten drohen ihnen Sanktionen.

Das Gesetz verfolgt als Ziel, dass die Telekommunikationskunden die Möglichkeit bekommen, unter mehreren Angeboten verschiedener Fernmeldedienstanbieter auszuwählen. Weiter soll der Telekommunikationswettbewerb auch in dünn besiedelten Gebieten, also flächendeckend in allen Landesteilen stattfinden. Und mit dem flächendeckenden Wettbewerb sollen alle Kunden von kostengünstigen und vielseitigen Angeboten profitieren können.

Die Swisscom bedauert die Entscheidung des Ständerats. "Damit setzt das Gremium auf eine umfassende staatliche Intervention in der Telecombranche gegenüber dem heute herrschenden freien Infrastrukturwettbewerb", heißt es in einer Stellungnahme. Ein weiterer Ausbau der Regulierung schaffe Rechtsunsicherheit für die Infrastrukturanbieter und senke die Investitionsanreize.

Da sich die Entscheidung des Ständerates vom Beschluss des Nationalrates vom Oktober 2004 unterscheidet, wird im Rahmen der "Differenzbereinigung" die Revision des Fernmeldegesetzes voraussichtlich im September 2005 wieder im Nationalrat beraten. Mit einem Inkrafttreten des revidierten Fernmeldegesetzes ist nach Einschätzung der Swisscom im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen. (anw)