Jobbörsen grenzen Behinderte aus

Viele bekannte Internet-Stellenbörsen behindern sehschwache und blinde Nutzer bei der Arbeitssuche.

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Von
  • Frank Möcke

Viele bekannte Internet-Stellenbörsen behindern sehschwache und blinde Nutzer bei der Arbeitssuche. Das folgt aus einer Untersuchung des Projekts für Barrierefreiheit im Internet (Webforall), das die Seiten von jobpilot.de, jobscout24.de, horizont.net, stellen-online.de und arbeitsagentur.de geprüft hat.

Nur bei dem Auftritt der Arbeitsagentur waren deutliche Bemühungen zu erkennen, die Seiten auch für behinderte Menschen zugänglich zu gestalten. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz und der BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) ist die Behörde auch zu einer barrierefreien Gestaltung der Internet-Seiten verpflichtet.

Sehbehinderte können das Internet nur dann nutzen, wenn sie die Schriften vergrößern können. Die Schriftgrößen dreier Websites erwiesen sich als nicht veränderbar. Teilweise ist die Schrift so klein, dass sich selbst Nicht-Sehbehinderte beim Lesen anstrengen müssen. Wer schlecht sieht, ist darauf angewiesen, dass die Farben von Text und Hintergrund einen starken Kontrast bilden. Mit Ausnahme von stellen-online.de wiesen alle getesteten Internet-Auftritte Bereiche mit geringen Kontrasten auf. Besonders negativ fiel horizont.net auf: In der Navigationsleiste steht blaue Schrift auf hellblauem Hintergrund.

Blinde bedürfen einer Beschreibung von Bildern, ein Screenreader muss ihnen den Text vorlesen können. Solche alternativen Texte (alt-Attribut im HTML-Code zum Einbinden einer Grafik oder eines Bildes) fehlen bei allen Internet-Auftritten teilweise, oder sie beschreiben den Inhalt der Bilder nicht richtig. Wenn Werbegrafiken keinen alternativen Text und keine Linkbeschreibung haben, können blinde Menschen nicht erkennen, ob die verlinkten Grafiken zum Web-Angebot gehören oder zu einer Werbeseite führen. Layout-Grafiken, welche nur als Platzhalter auf Webseiten eingesetzt werden, sollten ein leeres alt-Attribut im HTML-Code haben, sonst liest der Screenreader den kompletten Dateinamen vor. Auf vier der getesteten Seiten werden aber die Namen der Layoutgrafiken vorgelesen. Blinden Nutzern, die auf der Seite von Jobpilot nach einer Arbeit suchen, hören auf einer einzigen Seite über 30 Mal das Wort "leer". Korrekt eingesetzt findet sich das alt-Attribut auf der Website www.arbeitsagentur.de.

Mit Hilfe von Überschriftenlisten können Blinde zum gewünschten Textabschnitt springen und sich so das zeitaufwendige Vorlesen durch den Screenreader verkürzen. Vier der fünf Auftritte haben keine entsprechenden Überschriften. Eine Überschrift ist barrierefrei, wenn sie den Standards der Programmiersprache HTML entspricht und als Hx-Element ausgezeichnet ist. Nur dann ist sie von blinden Menschen wahrnehmbar. Die geforderten Hx-Elemente wurden aber kaum eingesetzt. Lediglich auf der Website arbeitsagentur.de finden sich diese Elemente, aber nicht in einer logischen Reihenfolge. Begonnen wird mit der Überschrift H3 und nicht mit H1.

In Deutschland leben etwa 6,7 Millionen schwerbehinderte Menschen. Davon sind 155.000 blind, 500.000 sehbehindert, 300.000 stark hörgeschädigt und 80.000 gehörlos, viele sind manuell-motorisch behindert. Hinzu kommen Millionen Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die über keinen Schwerbehindertenausweis verfügen. (fm)