Brüssel plant neue Abkommen zum Transfer von Fluggastdaten

Die EU-Kommission hat Grundlagen für die künftige Weitergabe von Flugpassagierdaten an Drittländer umrissen und zugleich ein Mandat für die Aushandlung neuer Abkommen mit Australien, Kanada und den USA erteilt.

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Die EU-Kommission hat in einer Mitteilung (PDF-Datei) vom Dienstag Grundlagen für die künftige Weitergabe von Flugpassagierdaten an Drittländer umrissen. Zugleich hat sie ein Mandat für die Aushandlung neuer Abkommen mit Australien, Kanada und den USA erteilt. Die sogenannten Passenger Name Records (PNR), die neben Namen und Anschrift von Reisenden auch sensible Informationen wie Kreditkarten- und Telefonnummern, IP-Adressen oder besondere Essenswünsche umfassen, haben sich laut Innenkommissarin Cecilia Malmström "als wichtiges Instrument bei der Bekämpfung der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität und des Terrorismus erwiesen". Aus Sicht des Datenschutzes seien die bestehenden PNR-Verträge der EU aber "nicht ganz unproblematisch".

Immer mehr Drittländer geben Malmström zufolge ihren Sicherheitsbehörden Fluggastdaten an die Hand, "um Verbrechen aufzuklären oder zu verhüten und um Risikoanalysen zu erstellen". Derzeit gälten dafür aber unterschiedliche Regelungen, die mit den nun aufgestellten Prinzipien vereinheitlicht werden sollten. Sie würden gewährleisten, dass PNR tatsächlich nur zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur Verhinderung von Anschlägen verwendet würden. Die eingeschlossenen Datenkategorien müssten zu diesem Zweck angemessen und vertraglich präzise angegeben werden. Fluggäste seien mit "einem wirksamen behördlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelf" auszurüsten. Eine automatisierte Profilerstellung allein dürfe nicht Grund für die Zurückweisung eines Passagiers sein. Vertragspartner müssten "ein hohes Datenschutzniveau gewährleisten" und eine unabhängige Kontrolle zulassen. Zu speichern seien die Daten nicht länger als zur Erreichung des festgesetzten Ziels nötig.

Die Kommission setzt ferner auf ein Push-System, in dem Fluglinien die personenbezogenen Informationen selbst an Strafverfolgungsbehörden übermitteln. Entsprechende Transfers sollten vor Abflug "auf ein vertretbares Maß" beschränkt werden. Erforderlich seien auch Standards zur Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der PNR-Abkommen durch regelmäßige Evaluationen und zur Streitschlichtung. Ferner sollten Informationen, die Drittländer aus der Analyse der Fluggastdaten gewonnen hätten, an europäische Strafverfolger weitergegeben werden. Auch sei zu prüfen, ob die einschlägigen bilateralen Abkommen mittelfristig durch ein multilaterales Übereinkommen ersetzt werden könnten.

Jan Philipp Albrecht, Innenexperte der Grünen im EU-Parlament, bezeichnete den Mandatsentwurf in einer ersten Reaktion als "unzureichend". Mehrfach hätten die Abgeordneten deutlich gemacht, dass eine generelle Massenauswertung europäischer Fluggastdaten zur Kriminalitätsbekämpfung nicht gerechtfertigt sei. Albrecht forderte die Bundesregierung auf, in den zunächst anstehenden Beratungen im EU-Rat auf ein deutlich strengeres Mandat und eine hierzulande verfassungsgemäße Regelung zu drängen. (pmz)