Verwaltungsgerichtshof gibt grünes Licht für Computerprogramm in Polizeibehörden
Nach einer Beschwerde des Bundeslandes Hessen hebt der VGH einen Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts auf.
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) hat dem Bundesland Hessen grünes Licht für die Einführung eines neuen Computerprogramms in drei hessischen Polizeibehörden gegeben. Es gab am Freitag einer Beschwerde des Landes gegen einen Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts statt, wie das Innenministerium am Sonntag berichtete. Gleichzeitig habe der VGH Anträge von örtlichen Personalräten auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt.
Das Wiesbadener Gericht hatte die Auffassung vertreten, das Programm weise erhebliche Mängel auf und gefährde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem seien die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen verletzt worden. Den entsprechenden Paragrafen des Personalvertretungsgesetzes hält das Gericht für verfassungswidrig und hat deshalb den Staatsgerichtshof angerufen.
Geklagt hatten ursprünglich die Personalräte des Landeskriminalamts, des Bereitschaftspolizeipräsidiums und des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung. Sie fühlten sich bei der Einführung des Personalmanagementprogramms SAP R/3 HR übergangen. CDU und FDP hatten 1999 bestimmt, dass solche Maßnahmen nicht mehr der Zustimmung des Personalrats bedürfen.
Die Umstellung der Landesverwaltung auf SAP R/3 zählt zu den ehrgeizigsten Projekten des Landes. Das Programm besteht aus mehreren Modulen. Das Modul HR dient der Verwaltung von Personendaten. (dpa) / (axv)