Mannesmann-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Die Staatsanwaltschaft DĂĽsseldorf meint, das Landgericht DĂĽsseldorf habe den Untreuetatbestand fehlerhaft angewendet.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf geht wie angekündigt gegen den Freispruch im Mannesmann-Prozess in die Revision. Nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung des LG Düsseldorf werde man dort Beschwerde einlegen. Von dort aus würde der Antrag zum Bundesgerichtshof weitergeleitet. Die Staatsanwälte reiben sich unter anderem an einer angeblich fehlerhaften Anwendung des Untreuetatbestands.
Seit Anfang des Jahres mussten sich sechs führende deutsche Manager und Gewerkschafter wegen Untreue oder Beihilfe vor Gericht verantworten. Angeklagt waren unter anderem der Chef der Deutschen Bank Josef Ackermann, der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel sowie Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser. Es ging um Prämien in Höhe von rund 60 Millionen Euro, die nach der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone vor vier Jahren geflossen sind.
Im Juli waren die Angeklagten von Richterin Brigitte Koppenhöfer freigesprochen worden. Ein Urteil über unternehmerische oder ethische Entscheidungen sei nicht zu fällen gewesen. Die Millionenzahlungen seien möglicherweise teilweise nach dem Aktienrecht unzulässig gewesen, dies sei aber ein zivilrechtliches Problem. (anw)