Wird der "Telekommunikations-Beitrag" eine "GEZ-Gebühr für Telcos"?
Die RegTP soll die geplante Abgabe zur Eigenfinanzierung selbst festsetzen können. Hiergegen opponieren die Verbände der Telekom-Wettbewerber.
Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG), das am 26. Juni 2004 in Kraft getreten ist, führt den Begriff des "Telekommunikations-Beitrags" (§ 142 TKG) ein. Anstelle von Gebühren sollen die Betreiber und Anbieter von Telefondiensten mit dem TK-Beitrag einen Teil des Etats der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) finanzieren. Vor dem Inkrafttreten des neuen TKG hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) die Befugnis, diese Abgaben festzulegen. Nunmehr soll diese Befugnis auf die RegTP selbst übertragen werden -- mit dem Ziel, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde sicherzustellen. Der Entwurf dieser Übertragungsverordnung "TKGÜbertrV" wird indes von den Verbänden, in denen die Wettbewerber der Deutschen Telekom organisiert sind, heftig kritisiert. Kaum verklausuliert werfen sie der Bundesregierung vor, dass mit der beabsichtigten Übertragung der "Bock zum Gärtner" gemacht werde.
Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) befürchtet, dass mit der Festsetzung der Beitragshöhe durch die Behörde selbst, der dieser Betrag zu Gute komme, "eine neutrale Entscheidung nicht mehr gewährleistet" sei. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Wirtschaftsminister dieses ordnungspolitisch so wichtige Instrument der Abgabenregelung an die nachgeordnete Behörde delegiert. Politische Entscheidungen dieser Tragweite müssen nach unserer Überzeugung auch weiterhin in den Händen des Ministeriums liegen", fordert BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. Ähnlich äußert sich der VATM, in dem überregionale Telefongesellschaften und Mehrwertdiensteanbieter organisiert sind, in einer Stellungnahme (PDF).
Laut einem Eckpunktepapier des BMWA zum TK-Beitrag hätten für das Jahr 2002 die für die RegTP umzulegenden Kosten 12,2 Millionen Euro betragen. Vor der TKG-Novelle Mitte 2004 hatte der Staat versucht, die Kosten für die RegTP über Lizenzgebühren hereinzuholen. Diese Regelung wurde jedoch vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Um die Finanzierungslücke zu schließen, orientiert sich das neue Finanzierungsmodell an den Regelungen für die Behörden, die die Banken und Versicherungen beaufsichtigen. Deren Kosten werden in "objektiver, verhältnismäßiger und transparenter" Weise auf die Marktteilnehmer umgelegt.
Bei der Adaption dieser Regeln auf die TK-Branche herrscht jedoch noch Unklarheit -- nicht nur über die Höhe des jeweiligen TK-Beitrags sondern auch über den Kreis der betroffenen Unternehmen. Dazu gehören Firmen, die ihre Tätigkeit in der TK-Branche nach dem alten TKG "angezeigt" haben, beziehungsweise "meldepflichtig" nach dem neuen TKG (§ 6) sind. Schätzungsweise handelt es sich um 4000 bis 5000 Firmen, die gewerblich öffentliche Telefonnetze betreiben oder gewerblich Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringen. Diese Definition des neuen TKG war schon im Vorfeld unter den Marktteilnehmern sehr umstritten: Sprach das alte TKG von "Anschluss-" oder "Verbindungs-"Netzbetreibern, war klar definiert, wer Betreiber von Telefonanschlüssen, TK-Netzen oder Call-by-Call-Anbieter ohne eigene Infrastruktur war. Meldepflichtig nach dem neuen TKG könnten jedoch zum Beispiel auch Betreiber eines Virtual Private Network sein, wenn sie dieses für Dritte öffnen. Pikant daran ist, dass damit auch ausgelagerte VPN-Betreiber meldepflichtig werden, die ihrer Muttergesellschaft die Nutzung des VPN berechnen.
Solche "Anforderungen an die Anbieter und Anwender unter dem neuen Regulierungsregime" diskutieren betroffene Unternehmen, zu denen beispielsweise IT-Dienstleister der Versicherungen gehören, in Anwenderforen wie dem AKIT. Rechtsanwalt Dr. Alexander Ernst aus Düsseldorf beschreibt die Stimmung unter den Firmen: Verkürzt könne man sagen, dass der TK-Beitrag als "GEZ-Gebühr für TK-Anbieter" gesehen wird. Ein Sprecher der RegTP wollte die Absicht der Bundesregierung, seiner Behörde selbst die Kompetenz zur Beitragsfestsetzung zu verleihen, nicht kommentieren. Ein Branchenkenner konnte gar Gutes in dieser Regelung erkennen: Durch ihre interne Kostenrechnung sei die RegTP ohnehin weitgehend festgelegt, was die Höhe ihrer Beitragsforderungen angehe. Spielraum habe sie hingegen bei der Verteilung an die Unternehmen. Er erwartet, dass die RegTP den Ex-Monopolisten Deutsche Telekom mit einem höheren Beitrag belastet als in dem Fall, dass die Beiträge wie früher im Wirtschaftsministerium festgesetzt würden. (ssu)