Einseitige Vertragsänderungen von T-Online rechtswidrig

Für eine wirksame Änderung reiche es nicht aus, dass der Kunde auf eine E-Mail über die veränderten Vertragsbedingungen nicht geantwortet habe, meint das Frankfurter Landgericht.

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Von
  • dpa

Das Frankfurter Landgericht hat einseitige Vertragsänderungen des Internet-Providers T-Online für rechtswidrig erklärt. Für eine wirksame Änderung reiche es nicht aus, dass der Kunde auf eine E-Mail über die veränderten Vertragsbedingungen nicht geantwortet habe, erklärte das Gericht in einem heute veröffentlichten Urteil (Az.: 2-03 O 352/05). Das Unternehmen hatte seinen DSL-Kunden eine sechswöchige Widerspruchsfrist gesetzt, nach der ungünstigere Kündigungskonditionen in Kraft treten sollten.

"Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich Ablehnung eines Vertragsangebots. Gleiches gilt für den hier vorliegenden Fall des Angebots einer Vertragsänderung", erklärten die Frankfurter Richter. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. T-Online hat gegen die Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. (dpa) / (anw)