Datenschützer ruft VoIP-Nutzer zur Wachsamkeit auf

In einem Faltblatt weist der Bundesdatenschutzbeauftragte auf Risiken wie das Abhören von VoIP über WLAN-Hotspots oder Manipulationsmöglichkeiten der Rufnummernanzeige hin.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar appelliert an die Verbraucher, Voice-over-IP (VoIP) nicht nur als Möglichkeit zum preiswerten Telefonieren zu betrachten, sondern sich auch die mit VoIP verbundene Datenschutzproblematik bewusst zu machen. In einem Faltblatt, das auf der Website des BfDI abrufbar ist, informiert er über die Risiken von VoIP.

Besondere Vorsicht sei geboten, wenn VoIP-Telefonate über öffentliche WLANs, zum Beispiel den Hotspot eines Hotels, geführt würden. Software zum Abhören von VoIP sei einfach erhältlich. Die Firmware von VoIP-Endgeräten sollte regelmäßige Updates erfahren. WLAN-Telefone sollten außerdem nur mit sicherer Verschlüsselung (WPA) genutzt werden.

Neben der Möglichkeit zum Abhören von Gesprächen sollten sich die Nutzer des Problems bewusst sein, dass die Unterdrückung der eigenen Rufnummer womöglich nicht funktioniere und die Gegenstelle eventuell gar die gesamte SIP-Information (Session Initiation Protocol) angezeigt bekommt. Andersherum hätten Anrufende die Möglichkeit, manipulierte Rufnummern zu übertragen. Auch gebe es Probleme dabei, Fangschaltungen einzurichten, um die Quelle telefonischer Belästigungen dingfest zu machen. Mängel sieht der Datenschützer auch beim Kundendienst der VoIP-Anbieter. Diese erstellten mitunter unverlangt Einzelverbindungsnachweise oder machten Verbindungsdaten online zugänglich, sodass etwa das Kommunikationsverhalten der ganzen Familie nachvollzogen werden kann.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte in seiner im Oktober vorgestellten Studie VoIPSec ausführlich die Sicherheitsprobleme von VoIP dargelegt und stellt außerdem eine allgemeinverständliche Beschreibung des Komplexes online zur Verfügung. (ssu)