Lehrerbewertung im Internet: Thema durch, Akte zu, Spickmich gewinnt

Der juristische Streit zwischen einer Lehrerin und dem Schüler-Portal spickmich.de ist beendet: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde der Pädagogin aus Nordrhein-Westfalen gegen ein BGH-Urteil gar nicht erst angenommen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 489 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der juristische Streit zwischen einer Lehrerin und dem Schüler-Portal spickmich.de ist beendet: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde der Pädagogin aus Nordrhein-Westfalen gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach die Bewertung von Lehrern im Internet keine Persönlichkeitsverletzung darstellt, gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Von dem Nichtannahmebeschluss, der bereits Mitte August erging, wusste bis zum gestrigen Donnerstag selbst Spickmich-Anwalt Thorsten Feldmann nichts.

"Ich habe heute in Karlsruhe angerufen und um Übersendung der Entscheidung gebeten. Et voilà: Das Fax ist nun da und es stimmt", schreibt Feldmann in seinem Blog. Eine Begründung, warum das Verfassungsgericht die Beschwerde gar nicht erst angenommen hat, fehlt jedoch – was Feldmann aber auch nicht sonderlich stört. Schließlich würden auch andere Verfassungsbeschwerden, "die mehr Aussicht auf Erfolg haben", auf diese Art durch Karlsruhe beendet. "Ich meine, diese Art der Verfahrensbeendigung ist angemessen", resümiert Feldmann.

Die Lehrerin aus Moers hatte sich wegen schlechter Benotungen durch Schüler, die auf spickmich.de veröffentlicht worden waren, verunglimpft und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt gefühlt und den Weg durch die Instanzen angetreten. Doch in sämtlichen Verfahren (Einstweilige Verfügung über zwei Instanzen, zwei Hauptsacheverfahren einschließlich einer Revision vor dem BGH und jetzt das Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem BVerfG) unterlag die Lehrerin. Dass sie jetzt noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zieht, glaubt Feldmann nicht.

Anhängig ist derzeit noch ein Verfahren in Düsseldorf, das eine Realschullehrerin ebenfalls wegen schlechter Benotungen auf spickmich.de angestrengt hatte. Unterstützt wird sie dabei von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Doch die Vorsitzende Richterin am OLG Düsseldorf, Marietta Spahn, ließ bei der mündlichen Verhandlung Ende August schon durchblicken, dass sie die Berufung gegen eine Entscheidung der Vorinstanz zurückweisen werde. Auch könne man nicht verstehen, so die Richterin, dass überhaupt ein zweites Verfahren in dieser Sache angeleiert wurde. (pmz)