Bundesdatenschützer kritisiert Lauschangriff-Kompromiss

Peter Schaar fordert, dass alle verdeckten Ermittlungsbefugnisse auf den Prüfstand müssen, um die Einhaltung des Bundesverfassungsgerichtsurteils gegen den Großen Lauschangriff zu überprüfen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Kompromiss zum Großen Lauschangriff, den die rot-grüne Koalition und die CDU/CSU-Opposition ausgehandelt haben, stößt bei Datenschützern keineswegs auf Begeisterung. Schon gestern meinte der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert,der Bundestag hätte im Einklang mit dem Urteil der Verfassungsrichter auf die "fragwürdige Ermittlungsmethode völlig verzichten können". Nun bedauert auch sein Kollege auf Bundesebene, Peter Schaar, dass die akustische Wohnraumüberwachung sogar bei noch mehr Straftatbeständen zulässig sein soll als im ursprünglichen Gesetz und im vom Bundestag verabschiedeten Entwurf für eine Gesetzesnovellierung vorgesehen. "Dies widerspricht dem Geist des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004, welches unter Betonung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung die bisherigen Vorschriften der Strafprozessordnung zum Großen Lauschangriff in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte", betonte Schaar.

Das Bundesverfassungsgericht hatten das Gesetz zum Großen Lauschangriff wegen Verletzung des grundgesetzlich garantierten Schutzes der Privatsphäre für verfassungswidrig erklärt. Eine Neufassung müsse den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" schützen, betonten die Karlsruher Richter. Neben neuen Straftatbeständen wurde in den Kompromiss nun aber auch aufgenommen, dass Fahnder das Aufzeichnungsband bei Bedarf unverzüglich abschalten müssen, etwa wenn die Gespräche rein privaten Charakter annehmen und nicht mehr für die Ermittlungen relevant sind. Weitergehende Forderungen aus dem Bundesrat wurden dagegen in dem Kompromiss nicht berücksichtigt.

Schaar fordert nun aber, dass auch andere Regelungen zu verdeckten Ermittlungen auf den Prüfstand müssten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe schließlich nicht nur Auswirkungen auf den Großen Lauschangriff, sondern auch auf andere Bestimmungen zu Ermittlungsmaßnahmen, die die Privatsphäre verletzen könnten. Dies habe auch ein Symposium (PDF-Datei) des Bundesdatenschutzbeauftragten gezeigt. (jk)