eBay ändert Teilnahmebedingungen

Der Online-Marktplatz eBay verpasst seinem deutschen, schweizerischen und österreichischen Zweig zum 5. November neue allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und eine neue Datenschutzerklärung.

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Der Online-Marktplatz eBay hat seine Teilnehmer per E-Mail über geänderte allgemeine Geschäftsbedingungen und eine neue Datenschutzerklärung unterrichtet. Die Änderungen sollen ab dem 5. November gelten. Wer über eBay Waren per Auktion oder Sofortkauf anbieten oder erstehen will, muss diese Bedingungen bei der Anmeldung anerkennen, da sie die rechtlichen Vertragsbeziehungen zwischen den Marktplatzbetreibern und den Teilnehmern regeln.

Einige Unterschiede zwischen den bisherigen -- seit 1. Juni 2003 gültigen -- und den neuen AGB betreffen Anpassungen an das gewachsene eBay-Imperium sowie Begriffsklärungen; viele stellen keine echten Neuerungen dar, sondern schreiben lediglich bereits Bekanntes juristisch fest. Für mehr Zündstoff dürfte die neue Datenschutzerklärung sorgen. Neben eher harmlosen Details wie der Einbettung der Zahlungsvorgänge über die eBay-Tochter PayPal in die von eBay USA zentral zu speichernden und zu verarbeitenden Daten findet sich hier etwa auch der Hinweis, dass künftig Name und Anschrift eines Anbieters, der Gebote gestrichen, oder eines Bieters, der ein Gebot zurückgenommen hat, an dessen Auktionspartner übermittelt werden können -- was letzterem dann im Zweifelsfall einen zivilrechtlichen Zugriff auf den Rückzieher beziehungsweise Streicher erlaubt.

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(psz/c't) / (anw)