Lauschangriff: Koalition erleidet Niederlage
Mit 329 zu 322 Stimmen wurde heute im Bundestag das Ergebnis des Vermittlungsausschusses (siehe Newstickermeldung vom 3.3.) zu den Ausführungsbestimmungen zum Großen Lauschangriff angenomm
Mit 329 zu 322 Stimmen wurde heute im Bundestag das Ergebnis des Vermittlungsausschusses (siehe Newstickermeldung vom 3.3.) zu den Ausführungsbestimmungen zum Großen Lauschangriff angenommen. Schon vor der Abstimmung hatten einige FDP-Abgeordnete wie Otto Graf Lambsdorff, Burkhard Hirsch, Hans-Dietrich Genscher oder Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre abweichende Haltung zur Koalitionsposition bekanntgegeben. Mit diesem Sieg der Opposition sind nicht nur, wie von der Koalition vorgesehen, Abgeordnete, Pfarrer und Strafverteidiger, sondern alle Berufsgruppen mit einem Zeugnisverweigerungsrecht, also auch Anwälte, Journalisten, Steuerberater, Ärzte oder Hebammen, von der akustischen Bespitzelung ausgenommen. (fr)