Von Bahnschwellen bis zu angebrĂĽteten Eiern

Bei eBay gehen jede Woche Millionen von Artikeln über den virtuellen Ladentisch -- doch längst nicht alle Angebote entsprechen den strengen Marktplatzregeln.

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Von
  • Verena Wolff
  • dpa

Wer über eBay ein Plüschtier loswerden will, hat unter Umständen ein kleines Problem: In Paragraf 7 seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt das virtuelle Auktionshaus den Handel mit lebenden Tieren -- und die Stichworterkennung ist nicht ausgereift genug, um ein Plüschtier von einem echten unterscheiden zu können. Nicht nur dem Verkauf von Vierbeinern oder Vögeln haben die eBay-Betreiber einen Riegel vorgeschoben. Anbieter unter Umständen "heißer Ware" werden beim Einstellen per E-Mail gewarnt, dass ein Regelverstoß vorliegen könnte -- Plüschtier-Verkäufer brauchen dabei freilich nichts zu befürchten.

Mehrere Millionen Artikel wechseln in dem Online-Auktionshaus wöchentlich den Besitzer -- und längst sind die Anbieter nicht mehr nur Leute, die alle paar Jahre ihren Dachboden entrümpeln oder den Kleiderschrank leer räumen. Immer mehr professionelle Händler nutzen den Marktplatz als zusätzliche Vertriebsplattform. "Die meisten sind vertrauenswürdig -- aber manche Anbieter versuchen, gegen Gesetze und Regeln zu verstoßen", sagt Oliver Weyergraf vom Bereich Internet-Sicherheit des Unternehmens im brandenburgischen Dreilinden.

"Besonders streng ist eBay bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, bei NS-Propaganda und Kinderpornografie", sagt Uwe Schlömer, Rechtsanwalt und eBay-Experte in Hamburg. Wer mit Angeboten aus diesen Sparten erwischt wird, kann mit einem Besuch der Polizei rechnen. "Wir arbeiten in vielen Bereichen mit den entsprechenden Behörden zusammen", bestätigt Weyergraf. Auch das Regelwerk wird mit Experten aus Verbänden, Organisationen und den Behörden erarbeitet.

"Wir sind da sehr rigide und passen die Marktplatzregeln an", sagt Weyergraf. Grundsätzlich ist bei eBay zum Handel freigegeben, was nicht gesetzlich verboten ist. Die Regeln gehen jedoch in einigen Gebieten über die geltenden Gesetze hinaus: "Lebende Tiere sind ein Beispiel, dazu gehören auch angebrütete Eier", erläutert Weyergraf. Hintergrund dieser strengen Handhabung ist, dass eBay sich in der Vergangenheit immer wieder den Zorn von Tierschützen eingehandelt hatte. Auch Bahnschwellen sind nicht mehr im Angebot zu finden. "Darin sind zu viele Schwermetalle und chemische Verbindungen."

Trotzdem treibt der Internet-Handel manchmal seltsame Blüten: "Man glaubt nicht, was da angeboten oder gesucht wird", sagt Sprecherin Maike Fuest -- und wie Anbieter versuchen, sich per Geheimcode mit Interessenten zu verständigen. "Die Übernahme von Punkten aus der Flensburger Verkehrssünderkartei ist schon angeboten worden, Belege für das Finanzamt und verschreibungspflichtige Arzeineimittel." Besonders gefragt sei Viagra. Der Handel mit der Potenzpille ist verboten, und daher behalfen sich findige Händler mit der Versteigerung von leeren Verpackungen oder Beipackzetteln, zu denen sie ein "Geschenk" versprachen.

Findet das mehr als 100 Mitarbeiter umfassende Sicherheitsteam von eBay eine solche Auktion, werden die Artikel gelöscht und die Anbieter verwarnt oder suspendiert. "Drogen und Waffen sind dabei eine andere Angelegenheit als ein Geweih, das noch auf dem Dachboden rumlag", sagt Weyergraf. Während im ersten Fall "der Zug Richtung Ermittlungsbehörde rollt", ist es bei offensichtlicher Unwissenheit mit einer Verwarnung oft getan. Die "Marktplatzwächter" verfolgen bei ihrer Arbeit Hinweise von Nutzern oder suchen selbst nach Übeltätern.

Anwalt Schlömer geht allerdings angesichts der riesigen Menge an gehandelter Ware von einem "gewissen Dunkelfeld" aus. Manche windigen Anbieter stellen sich aber auch selbst ein Bein: "Die Verkäufer wollen ihre Sachen loswerden und werben dafür -- und dann kommt über kurz oder lang auch eBay drauf". Grundsätzlich warnt Schlömer solche Anbieter davor, Online-Auktionen als sicheres Feld für ihre Geschäfte und das Internet als rechtsfreien Raum zu sehen, in dem keine Strafverfolgung gefürchtet werden muss. "Die Behörden kennen sich inzwischen ganz gut im Internet aus."

Kritiker bescheinigen eBay Lernfähigkeit in Sachen Verfolgung von Regelverstößen: So hatte der Biologe Axel Hirschfeld für den Deutschen Naturschutzbund (NABU) in einer Stichprobe vor zwei Jahren herausgefunden, dass während eines einzigen Monats bei mehr als 1600 Auktionen verbotene, weil streng geschützte Arten angeboten wurden. "Das waren meist Tierpräparate, Pelze, Felle oder Schmuckstücke." Bei 68 Prozent der Auktionen wurde schließlich ein Zuschlag erteilt.

Der NABU schaltete daraufhin Behörden ein -- mit Erfolg: "Heute findet man höchstens noch 5 Prozent der Angebote von damals -- und auch nur, wenn man ganz genau sucht", sagt Hirschfeld. Feder- und Eiersammler, Liebhaber von Bärenkrallen oder Falkenfüßen werden bei eBay kaum noch fündig. Vor zwei Jahren hatten die Naturschützer den Marktplatzbetreibern vorgeworfen, mit dem Handel verbotener Artikel Geld zu verdienen. Davon distanziert sich eBay nach wie vor vehement: "Wenn wir Händler erwischen, überweisen wir sofort alle Gebühren zurück", betont Sprecherin Fuest. (Verena Wolff, dpa) / (pmz)