EU-Kommission lehnt öffentliche Anhörung im Microsoft-Verfahren ab

Die für Ende März anberaumte Anhörung im Kartellverfahren wird entgegen der Bitte der Redmonder nicht öffentlich abgehalten werden.

vorlesen Druckansicht 135 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Die EU-Kommission lehnt es ab, die Bitte Microsofts nach einer öffentlichen Anhörung im Kartellverfahren zu erfüllen. Solche Veranstaltungen, wie sie in diesem Fall für den 30. und 31. März geplant sind, seien nie öffentlich, heißt es aus Brüssel laut Medienberichten. Nach dieser Anhörung, in der sich Microsoft zu den Anschuldigungen der EU-Kommission äußern kann, will die Behörde entscheiden, ob sie gegen den Konzern wegen Nichterfüllung von Auflagen tägliche Bußgelder verhängt.

Microsoft-Vertreter hatten laut den Berichten bereits vor Wochen eine öffentliche Anhörung beantragt. Der Konzern wolle sein Recht auf Vertraulichkeit zurückstellen, um eine vollständige und faire Untersuchung zu ermöglichen, wird berichtet. Zudem könne sich das Verfahren auch massiv auf andere auswirken. Auch die frühere Anfrage beschied die Kommission mit einer Ablehnung, so wie es Artikel 15 der Verordnung 3384/94 vorsieht (PDF-Datei).

Microsoft hatte bereits Mitte Februar kurz vor Ablauf eines Ultimatums auf Brüsseler Wettbewerbsvorwürfe geantwortet und damit die neuen Bußgelder erst einmal abgewendet. Die Kommission hatte den Softwaregiganten vor zwei Jahren zu einer Rekord-Strafe von knapp 500 Millionen Euro und zur Öffnung von Windows für Wettbewerber verurteilt. Um diese Öffnung gibt es im Detail aber immer noch Streit. Die Kommission hatte im Dezember dem Konzern mit täglichen Zwangsgeldern von bis zu 2 Millionen Euro gedroht, falls er die technischen Angaben nicht vollständig liefert. (anw)