EU-Kommission entwirft "Content Online"-Strategie

Brüssel will Handlungsvorschläge für nationale Gesetzgeber in den Bereichen Musik, Film und digitale Bibliothek aufstellen, die sich um die bessere Bekämpfung illegaler Kopien und die Urheberrechtsharmonisierung drehen.

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Die EU-Kommission will unter dem Aufhänger "Content Online" bis zur Mitte des Jahres Handlungsvorschläge und Empfehlungen für nationale Gesetzgeber in den Bereichen Musik, Film und digitale Bibliothek aufstellen. Ein Schwerpunkt dabei wird die weitere Harmonisierung des Urheberrechts sowie die bessere Bekämpfung illegaler Kopien sein. Dies kündigte Martin Selmayr, Sprecher der Kommission im Bereich Informationsgesellschaft, am heutigen Dienstag auf einer Diskussionsrunde der Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen in Berlin an. Das Strategiepapier soll ihm zufolge eine effektivere Umsetzung des inzwischen "doch recht umfangreicheren Korpus" zum geistigen Eigentum auf EU-Ebene ermöglichen. Bislang hat Brüssel in diesem Feld acht Richtlinien verabschiedet. Eine weitere zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte liegt gerade in der Warteschleife.

Einen der Bestandteile des Rahmenpakets bildet die Initiative "Film Online", welche die Kommission momentan an einem "Runden Tisch" gemeinsam mit Internetzugangs- und Inhalteanbietern erarbeitet. Eine aus den Gesprächen hervorgehende Charta will die für die Informationsgesellschaft zuständige Kommissarin Viviane Reding bei den Filmfestspielen in Cannes im Frühsommer vorstellen. Darin sollen herausragende Beispiele für die Zurückdrängung unautorisierten Filesharings und für Kampagnen zur Aufklärung über den Wert des Urheberrechts aufgezeigt werden. Verbraucherschützer hatten jüngst beklagt, dass sie zu den Workshops nicht eingeladen wurden.

Nach Ansicht der Unterhaltungsindustrie soll im Rahmen von Film Online etwa der EU-weite Aufbau eines abgestuften Reaktionssystems angeregt werden, in dem Netzanbieter zunächst bei auffälligem Download-Verhalten Warnhinweise an Kunden verschicken. Endstufe ist die Kündigung des Anschlusses und das Kappen der Internetverbindung, wenn sich Nutzer trotzdem weiter in Tauschbörsen tummeln und dort an sich kopiergeschützte Materialen herunterladen. Darüber hinaus steht laut Selmayr die Erstellung eines Wettbewerbsrahmens im Vordergrund, um "möglichst viele Filme online verfügbar zu machen". Als "bestes Rezept gegen Piraterie" bezeichnete der Sprecher in diesem Sinne "neue Geschäftsmodelle" der Inhalteanbieter. Legale Filmplattformen wie sie vor kurzem etwa Warner Bros. angekündigt hat, gehen seiner Ansicht nach dabei nicht weit genug, weil sie noch immer kein "parallel mit Kinobeginn" startendes kommerzielles Angebot bringen.

Mit einfließen werden in "Content Online" ferner die Empfehlungen der Kommmission hin zu EU-weiten Lizenzen der Verwertungsgesellschaften. Das dritte Standbein bieten die noch wenig konkreten Planungen für den Aufbau einer digitalen Bibliothek, bei dem die Kommission laut Selmayr einem "zentralistischen Ansatz" gemäß einem öffentlich-rechtlichen Modell eher skeptisch gegenübersteht und lieber auf "kommerzielle Geschäftsmodelle" setzen will.

Darüber hinaus denkt die Kommission nach Angaben Selmayrs über Maßnahmen zur Neuausrichtung des Verhältnisses zwischen Privatkopie, Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) mit individuellen Abrechnungsformen und der bislang gängigen pauschalen Urheberrechtsabgabe nach. "Wenn es ein funktionierendes DRM-System gibt, muss die Vergütungspauschale beendet werden", betonte der Sprecher. Dies könnte möglicherweise in Leitlinien für die Auslegung der Privatkopiererlaubnis festgesetzt werden.

Der Streit um die Höhe der Pauschalabgabe spielt auf nationaler Ebene auch in der Auseinandersetzung um die zweite Stufe der Urheberrechtsreform eine Rolle. Erich Castendyk vom Erich Pommer Institut in Potsdam gab hier zu bedenken, dass die gesamte Urheberrechtsindustrie in Deutschland mit der geplanten Absenkung des Vergütungssatzes auf maximal fünf Prozent des Verkaufspreises von Kopiergeräten und Leermedien "wesentlich benachteiligt" werde.

Der Medienexperte der FDP-Fraktion in Bundestag, Hans-Joachim Otto, hielt dem entgegen, dass mit einer höheren Möglichkeit für Pauschalabgaben die Anreize für den Einsatz von DRM sinken würden. Es sei aber Konsens zumindest der großen Fraktionen im Bundestag, dass die Individualabrechnung künftig Priorität genießen sollte. Otto zufolge würden die Urheber "interessensgerechter" handeln, wenn sie gegen die vom Bundesjustizministerium geplante Bagatellklausel vorgehen würden. Mit der im Parlament nicht sonderlich beliebten Regelung sollen Kopien ursprünglich kopiergeschützter Werke aus dem Internet, die "in geringer Zahl" für den privaten Gebrauch erstellt werden, straffrei bleiben. (Stefan Krempl) / (anw)